Lexipedia

Decision

RRB Nr. 92/2026

Statthalterämter, Stellenplan

28 da schaner 2026German4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Januar 2026

92. Statthalterämter, Stellenplan

Erwägungen

1. Ausgangslage und Überblick Der Personalbestand der Bezirksverwaltungen umfasst zurzeit in der Leistungsgruppe Nr. 2261, Statthalterämter, 88,65 Stellen und in der Leistungsgruppe Nr. 2251, Bezirksratskanzleien, 44,35 Stellen und ist in den vergangenen Jahren in mehreren Schritten gewachsen (vgl. RRB Nrn. 887/2019, 230/2022 und 515/2024). Die Bezirksverwaltung steht vor grösseren Veränderungen in der Applikationslandschaft. So wird die derzeit genutzte Justizsoftware Juris seit der Übernahme durch die LogObject AG am 1. Februar 2024 nicht mehr weiterentwickelt und muss abgelöst werden. Dies geschieht im Projekt Helium (vgl. RRB Nr. 766/2025), das zum Ziel hat, eine kan- tonseigene, integrierte Justiz-Fachapplikation für Gerichte, Verwaltung und Strafverfolgung zu entwickeln. Darüber hinaus soll der heute im Juris enthaltene Finanzteil herausgelöst und in SAP überführt werden. Bis zum Zeitpunkt des funktionierenden Einsatzes der neuen Software muss Juris im allgemeinen Prozess der zunehmenden Digitalisierung (Umsetzung der Revision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes betref- fend elektronische Verfahrenshandlungen, Automatisation usw.) mit stetig steigendem Aufwand und Unterhalt funktionstüchtig gehalten werden. Gleichzeitig intensiviert sich die Mitarbeit bei der Bedarfserhebung im Projekt Helium und verlangt in diesem Zusammenhang die Koope- ration der involvierten Amtsstellen, damit die Implementation der neuen Software auch auf der operativen Ebene gelingt. Ab Ende 2026 soll eine erste Softwareversion das Abarbeiten von Massengeschäften der Über- tretungsstrafbehörden ermöglichen. Für eine erfolgreiche Umsetzung der laufenden Projekte fehlen die erforderlichen IT- und Change-Management-Kenntnisse bei den Be- zirksbehörden. Erfahrungen aus abgeschlossenen Kleinprojekten in den dezentralen Verwaltungseinheiten zeigen, dass nur ein professionelles Change-Management, verbunden mit einer engen Begleitung der An- wendenden, die Grundlage für eine wirksame Einführung und Anwen- dung neuer automatisierter Prozesse bietet. Dies hochgesteckten Ziele können nur erreicht werden, wenn die betroffenen Statthalterämter ihrerseits auf der Anwenderseite mit Change-Massnahmen vorbereitet werden. Derzeit wird für die dezentralen Einheiten der Bezirke die be- nötigte Unterstützung entwickelt, was weitere personelle Mittel bean- sprucht.

Das Statthalteramt Dietikon beschäftigt zurzeit Mitarbeitende im Umfang von 1,8 Stellen, die im Stellenplan der Statthalterämter enthal- ten sind. Es handelt sich um Stellen in der Richtposition Informatik- spezialist/in Lohnklasse (LK) 18 gemäss Vollzugsverordnung zum Per- sonalgesetz (VVO, LS 177.111), wovon 1,0 Stellen bis Ende 2026 befristet sind. Diese Mitarbeitenden sind für die Digitalisierung und Implemen- tierung von neuen IT-Lösungen im Kanton, welche die Arbeit der Be- zirksbehörden betreffen, zuständig. Die Leistungen werden für alle 24 Einheiten der Bezirksverwaltungen erbracht. Mit Blick auf die an- stehenden Veränderungen in der IT-Umgebung und die notwendige Begleitung der Veränderungsprozesse sollen 1,0 Stellen in der Richt- position Informatikspezialist/in LK 18 VVO sowie die Überführung der befristeten in eine unbefristete Stelle (Richtposition Informatikspezia- list/in LK 18 VVO) bewilligt werden.

2. Stellen im Einzelnen Die neue Stelle sowie die neu unbefristet zu führende Stelle sollen als Stabsstellen der Statthalterämter zugunsten aller Bezirke geschaffen werden. Aufgrund der absehbaren Automatisation von Abläufen im Übertretungsstrafverfahren wird eine teilweise Aufgabenverschiebung von klassischen Geschäftskontrollprozessen (Kanzleitätigkeit) hin zu rein technischer Überwachung von IT-Prozessen stattfinden. Die Begleitung und Unterstützung der digitalen Transformation in den kommenden Jahren haben folgende Ziele: – Erarbeiten und Umsetzung einheitlicher Unterstützungsstrategien über alle Einheiten der Bezirke sowie Planung und Begleitung von Veränderungsprozessen, – Einführung neuer Fachapplikationen (Ausbildung / Support) und Implementierung von digitalen und teilautomatisierten Arbeitsweisen, – Veränderungskultur und -bereitschaft stärken, Akzeptanz schaffen und Umsetzung überwachen mithilfe technischer, organisatorischer und kommunikativer Massnahmen, die teilweise neu eingeführt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen Die befristeten 1,0 Stellen Informatikspezialist/in LK 18 VVO sollen mit Wirkung ab 1. Januar 2027 unbefristet im Stellenplan geführt wer- den. Neu soll der Stellenplan der Statthalterämter mit Wirkung ab 1. Ja- nuar 2027 um 1,0 Stellen Informatikspezialist/in LK 18 VVO erweitert werden. Vergleichbare Stellenprofile sind im Stellenplan der Statthalterämter bereits vorhanden, weshalb keine erneute Einreihungsüberprüfung er- forderlich ist.

Der Aufwand für diese Stellen beläuft sich auf insgesamt Fr. 274 300 pro Jahr. Die entsprechenden Mittel sind im Konsolidierten Entwick- lungs- und Finanzplan 2027–2030 sowie in den Folgejahren, in der Leis- tungsgruppe Nr. 2261, Statthalterämter, einzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan der Statthalterämter wird ab 1. Januar 2027 folgen- de, bisher befristete Stelle in eine unbefristete Stelle umgewandelt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in 18

II. Der Stellenplan der Statthalterämter wird mit Wirkung ab 1. Ja- nuar 2027 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in 18

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli