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RRB Nr. 930/2016

Zürcher Aids-Hilfe, Staatsbeitrag 2017-2020, Subvention, gebundene Ausgabe

28 da settember 2016German6 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. September 2016

930. Zürcher Aids-Hilfe (Staatsbeitrag 2017–2020)

Erwägungen

In den 1980er-Jahren breitete sich das Humane Immundefizienz-Virus (HIV) weltweit aus. In der Schweiz leben zurzeit schätzungsweise 25 000 HIV-positive Menschen (www.aids.ch/de/fragen/hiv-aids/zahlen.php). Trotz intensiver Forschung kann die HIV-Infektion bis heute nicht ge- heilt werden. Durch die verfügbaren Medikamente ist zwar die lebens- bedrohliche Folgeerkrankung Aids seltener geworden und die Lebenser- wartung HIV-infizierter Menschen deutlich gestiegen, die Patientinnen und Patienten müssen die Medikamente aber zeitlebens einnehmen und dabei Nebenwirkungen in Kauf nehmen. Die Kosten der lebenslangen Therapie betragen pro Patientin oder Patient bis zu 1 Mio. Franken (www. bag.admin.ch/hiv_aids/05464/05465/12491/index.html). Dank Präventions- bemühungen konnte eine weitere Ausbreitung des Virus verhindert wer- den; zudem ist die Anzahl neuer HIV-Diagnosen im Kanton Zürich auf rund 150 pro Jahr gefallen (www.bag.admin.ch/k_m_meldesystem/00733/ 00813/index.html). HIV bleibt aber trotzdem ein wichtiges Thema für die öffentliche Gesundheit. Daneben haben sich andere sexuell übertragbare Krankheiten (sexually transmitted infections, STI) wie Syphilis, Gonorrhoe und Chlamydiose in den letzten Jahren vermehrt ausgebreitet. Die STI gehören zu den häufigsten meldepflichtigen Infektionskrankheiten in der Schweiz über- haupt, wobei der Kanton Zürich überdurchschnittlich betroffen ist. So sind in den letzten zehn Jahren die jährlichen Gonorrhoe-Fälle von 320 auf 630 und die Chlamydiose-Fälle von 1166 auf 2270 gestiegen (www.bag. admin.ch/k_m_meldesystem/00733/00813/index.html). Unbehandelt kön- nen STI schwerwiegende Folgen wie Unfruchtbarkeit oder Krebs nach sich ziehen. Es ist ein vorrangiges Anliegen in der Präventionsarbeit, Personen mit einem erhöhten Risiko für eine Ansteckung mit dem HI- Virus oder anderen STI-Erregern zu identifizieren und mit gezielten An- geboten für ihr Gesundheitsrisiko zu sensibilisieren. Zur Bekämpfung von HIV-Infektionen und STI hat der Bund das «Nationale Programm HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS)» verabschiedet. Dieses dient als Grundlage für die HIV- und STI-Präventionsarbeit im Kanton Zürich. Die bisher erfolgreiche HIV- Prävention soll auf einer breiteren Grundlage unter Einbezug aller STI fortgeführt werden. Um ein strukturiertes Vorgehen zu ermöglichen, bündelt das nationale Programm die Ziele und Massnahmen in drei so- genannte Interventionsachsen, die sich je an eine besondere Zielgruppe

richten: erstens an die Gesamtbevölkerung, zweitens an Personen, die einer bestimmten Risikogruppe angehören, und drittens an Menschen, die von einer HIV- oder STI-Infektion betroffen sind, sowie an deren Partnerinnen und Partner. Bund und Kantone haben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Umsetzung des Programms zu sorgen (Art. 5 Abs. 2 Epidemiengesetz; SR 818.101). Dabei ist die Zürcher Aids-Hilfe (ZAH) für den Kanton von zentraler Bedeutung. Sie wurde 1985 als Reaktion auf die starke Zunahme von HIV-Infektionen und Aids-Erkrankungen gegründet. Heute deckt die Arbeit der ZAH alle drei Interventionsachsen des NPHS ab und setzt sich auf vielfältige Weise für die Verhinderung von Ansteckungen mit dem HI-Virus oder mit anderen Erregern sexuell übertragbarer Krankheiten und für die Verbesserung der Lebensqualität von angesteckten Personen ein. Der Allgemeinbevölkerung (Interven- tionsachse 1) bietet die ZAH ein niederschwelliges Testzentrum sowie E-Mail- und Telefonberatungen an. Sie trägt zur Aufklärung von Jugend- lichen im Kanton Zürich bei und ist mit Gasseneinsätzen auch im Frei- er-Milieu präsent. Bei den spezifischen Risikogruppen (Interventions- achse 2) setzt die ZAH den Schwerpunkt auf Männer, die Sex mit Män- nern haben (MSM). Unter dem Label «Checkpoint Zürich» werden die auf MSM ausgerichteten Präventionsmassnahmen zusammengefasst. Diese umfassen u. a. ein gemeinsam mit der «Arbeitsgemeinschaft für risikoarmen Umgang mit Drogen» (Arud) geführtes, niederschwelliges Gesundheitszentrum in Zürich sowie aufsuchende Arbeit auf der Gasse und in Szenelokalen. Der «Checkpoint Zürich» bietet mannigfaltige Dienstleistungen an: einerseits medizinische Behandlungen und per- sönliche Beratungen zu gesundheitlichen, sozialen und psychologischen Themen, anderseits aber auch HIV- und STI-Tests und Impfungen; zu- dem führt er zielgruppenspezifische Projekte und Kampagnen durch. Mit- tels Informationsveranstaltungen und Beratungen setzt sich die ZAH auch für Gesundheitsanliegen von Migrantinnen und Migranten ein. HIV-posi- tiven Menschen (Interventionsachse 3) steht neben den genannten Ange- boten eine spezialisierte Sozialberatung zur Verfügung. Im Auftrag der Gesundheitsdirektion erfüllt die ZAH Präventionsaufgaben im Bereich aller drei Interventionsachsen des NPHS, mit einem Schwerpunkt auf der Interventionsachse 2. Im Kanton Zürich wird die Arbeit der ZAH zur HIV- und STI-Prä- vention durch die Massnahmen des «Vereins Zürcher Stadtmission» und des «Vereins für Aidsprävention und Sexualpädagogik Winterthur» ergänzt. Der «Verein Zürcher Stadtmission» konzentriert sich dabei mit seinem Projekt Isla Victoria auf Migrantinnen im Sexgewerbe, während

der «Verein für Aidsprävention und Sexualpädagogik Winterthur» re- gional in der Jugendarbeit tätig ist. 2015 wurden die beiden Vereine für ihre Präventionsarbeit von der Gesundheitsdirektion mit Fr. 70 000 bzw. Fr. 90 000 unterstützt. Damit all diese Leistungen zur Eindämmung der sexuell übertragba- ren Infektionen im Kanton möglichst wirksam erbracht werden können und keine Doppelspurigkeiten entstehen, koordiniert die vom Regie- rungsrat gewählte «Kantonale Kommission HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten» (ehemals Kantonale Kommission für Aids- fragen) unter der Leitung des Direktors des Institutes für Epidemiolo- gie und Biostatistik der Universität Zürich die Arbeit der drei Vereine ZAH, Zürcher Stadtmission und Aidsprävention und Sexualpädagogik Winterthur. Die Kommission besteht aus praktisch tätigen Fachleuten der im Kanton tätigen Organisationen, Fachleuten des Universitäts- spitals und des Stadtärztlichen Dienstes Zürich sowie einer Vertretung der kantonalen Verwaltung. Sie ermöglicht durch ihren breit abgestütz- ten Sachverstand einen zweckmässigen und wirtschaftlichen Einsatz der vorhandenen Mittel. Das Sekretariat der Kommission ist im Kantons- ärztlichen Dienst der Gesundheitsdirektion angesiedelt (RRB Nrn. 321/ 2013 und 689/2015). Mit Schreiben vom 25. August 2016 hat die ZAH einen Antrag auf Erneuerung des Staatsbeitrages von Fr. 320 000 gestellt. Mit RRB Nr. 827/ 2016 hat der Regierungsrat die Staatsbeitragsberechtigung der ZAH für 2017 bis 2020 erneuert. Gemäss § 46 Abs. 1 des Gesundheitsgesetzes vom 2. April 2007 (GesG; LS 810.1) unterstützt der Kanton Massnahmen zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung (Gesundheitsförde- rung) und zur Verhütung, Früherkennung und Früherfassung von Krank- heiten (Prävention). Dabei kann der Kanton Massnahmen Dritter bis zu 100% subventionieren (Abs. 2). Als Grundlage für die kantonale Subvention sind die von der ZAH zu erfüllenden Aufgaben in einem Leistungsvertrag festgehalten. Der ZAH wird für die Umsetzung dieser Aufgaben eine Subvention von insgesamt Fr. 1 280 000 zugesichert (jähr- lich Fr. 320 000 für die Jahre 2017 bis 2020); gestützt auf § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes (LS 132.2) in Verbindung mit § 46 GesG handelt es sich um eine gebundene Ausgabe. Der Beitrag ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2017–2020 in der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, eingestellt und wird dem Konto 3636 3 00000, Subventionen an private Organisationen ohne Erwerbs- zweck, belastet.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Dem Verein Zürcher Aids-Hilfe wird für die Massnahmen der Prä- vention und Gesundheitsförderung im HIV-/STI-Bereich eine Subven- tion als gebundene Ausgabe von Fr. 1 280 000 (jährlich Fr. 320 000 für die Jahre 2017 bis 2020) zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, zugesichert.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

III. Mitteilung an den Verein Zürcher Aids-Hilfe, Kanzleistrasse 80, 8004 Zürich (E), sowie an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli