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Decision

RRB Nr. 932/2017

Verwaltungsrechnung 2017, Zwischenberichterstattung II, Stand 10. September 2017, mit Stichtagsbilanz 31. August 2017

4 d’october 2017German7 min

Source zh.ch

Verwaltungsrechnung 2017, Zwischenberichterstattung II, Stand 10. September 2017, mit Stichtagsbilanz 31. August 2017

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Oktober 2017

932. Verwaltungsrechnung 2017, Zwischenberichterstattung II (Stichtag 31. August 2017)

Erwägungen

1. Ergebnisschätzung Aufgrund der Jahresendschätzungen der Direktionen, der Staatskanzlei, der Rechtspflege und der Anstalten per 31. August 2017 wird die Erfolgs- rechnung 2017 voraussichtlich mit einem Ertragsüberschuss von 5 Mio. Franken abschliessen. Das geschätzte Jahresergebnis fällt damit um rund 57 Mio. Franken schlechter aus als das Budget, das von einem Ertrags- überschuss von 62 Mio. Franken ausging. Die Nettoinvestitionen werden sich per Ende 2017 voraussichtlich auf 1063 Mio. Franken belaufen. Gegenüber den geplanten Nettoinvestitionen von 906 Mio. Franken liegen sie um 157 Mio. Franken höher.

2. Eingaben der Direktionen, der Staatskanzlei, der Rechtspflege und der Anstalten Tabelle 1: Voraussichtliches Jahresergebnis 2017, Abweichungen zum Budget (in Mio. Franken, + besser bzw. Ertragsüberschuss, – schlechter bzw. Aufwandüberschuss) Saldo Erfolgsrechnung Nettoinvestitionen Budget 2017 +62 –906 Schätzung: Abweichungen Regierungsrat und Staatskanzlei +1 +0 Direktion der Justiz und des Innern –7 +17 Sicherheitsdirektion –30 +9 Finanzdirektion +41 –277 Volkswirtschaftsdirektion +25 +14 Gesundheitsdirektion –3 –2 Bildungsdirektion –84 +36 Baudirektion +12 +28 Behörden* und Rechtspflege –4 +10 Zu konsolidierende Organisationen –8 +6 Summe Abweichungen zum Budget 2017** –57 –157 Voraussichtliches Jahresergebnis 2017 +5 –1063 * Aus Gründen der Wesentlichkeit verzichten die Behörden auf eine Jahresendschätzung. ** Es ergeben sich Rundungsdifferenzen.

Tabelle 2: Grösste Veränderungen gegenüber dem Budget (in Mio. Fran- ken, + besser, – schlechter), geordnet nach Abweichung pro Leistungs- gruppe Erfolgsrechnung +107 FD Kapital- und Zinsendienst Staat: Höhere Gewinnausschüttung der Schweize- rischen Nationalbank (+86 Mio. Franken); höhere Gewinnausschüttung der Flughafen Zürich AG (+11 Mio. Franken); niedrigerer Zinsaufwand aufgrund tieferer Kapitalaufnahmen sowie tieferer Kapitalmarktzinsen (+5 Mio. Fran- ken); höhere Abgeltung des ZKB-Dotationskapitals (+3 Mio. Franken) sowie höhere Zinserträge aus Geldmarktgeschäften (+2 Mio. Franken) +21 VD Strassenfonds: Höherer Gewinn aus Verkäufen von Liegenschaften (+12 Mio. Franken), geringerer Übertrag an das Amt für Verkehr vor allem wegen kleinerer Beiträge an den Strassenunterhalt der Städte Zürich und Winter- thur (+10 Mio. Franken), höherer Ertrag an Motorfahrzeugsteuern (+1 Mio. Franken) sowie Korrektur eines im Bestand des Strassenfonds geführten Grundstücks, das mit Inkraftsetzung des NFA hätte ins Eigentum des Bundes übertragen werden müssen (–2 Mio. Franken) +10 BD Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft: Geringerer Sachaufwand aufgrund verschiedener Projektverzögerungen –5 JI Amt für Justizvollzug: Mehrkosten für ausserkantonale Unterbringungen und tiefere Kostgelderträge sowie weniger Abschreibungen und kalkulato- rische Zinsen auf Anlagen –13 UZH Geringere Bundesbeiträge als budgetiert infolge neuen Verteilschlüssels gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, höhere Aufwen- dungen für die Forschung sowie höherer Personalaufwand bei der Vetsuisse- Fakultät (aufgrund arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen mussten zusätz- liche Stellen geschaffen werden) –18 BI Sonstige universitäre Leistungen, ausserkantonale Fachhochschulen und höhere Fachschulen: Mehraufwand für Zürcher Studierende an ausserkan- tonalen Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen (–13 Mio. Fran- ken) sowie Universitäten (–5 Mio. Franken) –25 FD Verrechnete Zinsen und nicht zugeordnete Sammelpositionen: Wegfall der zentral eingestellten Korrektur aus der Abschöpfung von 0,4% Rotations- gewinnen (gemäss RRB Nr. 86/2017 Umsetzung durch die übrigen Leis- tungsgruppen), aus der Senkung des Familienausgleichskassen-Satzes von 1,2% auf 1,1% sowie Wegfall der zentral eingestellten Abschreibungskor- rektur (muss durch die übrigen Leistungsgruppen umgesetzt werden) –31 DS Sozialamt: Höhere gesetzlich gebundene Beiträge für die wirtschaftliche Hilfe, namentlich für vorläufig Aufgenommene sowie sonstige ausländische Staatsangehörige (–25 Mio. Franken; Nachtragskredit 2017, I. Serie), für Familienzulagen (–4 Mio. Franken) sowie für höhere interne Verrechnun- gen an die GD (rund –2 Mio. Franken; Prämienverbilligungen für vorläufig Aufgenommene)

–44 FD Steuererträge: Minderertrag Staatssteuern Nachträge (–57 Mio. Franken), Minderertrag Quellensteuer (–20 Mio. Franken), Minderertrag Staatssteuern laufende Periode (–15 Mio. Franken), Mehrertrag Nachsteuern (+35 Mio. Franken) sowie Mehrertrag direkte Bundessteuern (+13 Mio. Franken) –66 BI Jugend- und Familienhilfe: Mehraufwand wegen Übernahme der Kosten der inner- und ausserkantonalen Heimplatzierung von Kindern und Jugendli- chen infolge Verwaltungs- und Bundesgerichtsurteilen +7 Saldo übrige Abweichungen –57 Total Abweichungen

Nettoinvestitionen +36 BI Hochbauinvestitionen BI: Verzögerungen bei verschiedenen Hochbau- projekten +26 BD Immobilienamt: Verzögerungen bei verschiedenen Projekten +14 VD Amt für Verkehr: Geringere Beiträge für den Strassenbau der Städte Zürich und Winterthur wegen geringerer Strassenbauinvestitionen des Tiefbau- amts im Vorjahr +14 DS Kantonspolizei: Verzögerungen bei Hochbauprojekten +11 JI Amt für Justizvollzug und Staatsarchiv: Verzögerungen bei Investitions- projekten +8 Rechts- Obergericht: Verzögerungen bei IT-Projekten pflege +7 JI Generalsekretariat: Geringere Ausgaben für Software, insbesondere RIS2 infolge Entwicklungsstopp und Einführung SAP (Abwicklung über Erfolgs- rechnung) +4 ZHAW Verzögerungen bei verschiedenen Investitionsprojekten –6 FD Steueramt: Mehrausgaben für ZüriPrimo infolge Kreditübertragungen aus dem Jahr 2016 –270 FD Verrechnete Zinsen und nicht zugeordnete Sammelpositionen: Zentral ein- gestellte Reduktion der Investitionsausgaben, weil angenommen wird, dass das Budget für Investitionsausgaben nicht ausgeschöpft wird; die entspre- chenden Minderausgaben fallen in allen Direktionen an –1 Saldo übrige Abweichungen –157 Total Abweichungen

3. Vergleich mit dem ersten Zwischenbericht per Ende April 2017 Die folgende Tabelle zeigt die Abweichungen der Einschätzungen im vorliegenden zweiten Zwischenbericht im Vergleich zum ersten Zwischen- bericht per Ende April 2017.

Tabelle 3: Abweichungen des zweiten Zwischenberichts im Vergleich zum ersten Zwischenbericht (in Mio. Franken, + besser, – schlechter) Saldo Erfolgsrechnung Nettoinvestitionen Regierungsrat und Staatskanzlei +1 +0 Direktion der Justiz und des Innern +3 +6 Sicherheitsdirektion –1 +21 Finanzdirektion +46 –0 Volkswirtschaftsdirektion +14 –0 Gesundheitsdirektion –3 –2 Bildungsdirektion –24 +36 Baudirektion +4 +5 Behörden* und Rechtspflege +9 +8 Anstalten –0 +0 Summe Abweichungen zum ersten Zwischenbericht 2017 +51 +74 * Aus Gründen der Wesentlichkeit verzichten die Behörden auf eine Jahresendschätzung. Nachdem im ersten Zwischenbericht ein Aufwandüberschuss von 45 Mio. Franken erwartet wurde, wird nun von einem Ertragsüberschuss von 5 Mio. Franken ausgegangen. Im ersten Zwischenbericht wurde einer- seits bei den Steuererträgen mit einem Minderertrag von 84 Mio. Franken gerechnet, während in der vorliegenden Jahresendschätzung ein Minder- ertrag von 44 Mio. Franken erwartet wird. Anderseits wird von höheren Gewinnen aus dem Verkauf von Liegenschaften des Strassenfonds aus- gegangen (+12 Mio. Franken). Diese und weitere Verbesserungen wer- den teilweise kompensiert durch höhere Ausgaben insbesondere für den Mehraufwand für inner- und ausserkantonale Heimplatzierungen (Kin- der- und Familienhilfe). Im vorliegenden Zwischenbericht wird für die Kinder- und Familienhilfe mit einem um 16 Mio. Franken höheren Mehr- aufwand gegenüber dem ersten Zwischenbericht gerechnet. Bei den Nettoinvestitionen sind geringere Ausgaben von 74 Mio. Fran- ken gegenüber dem ersten Zwischenbericht gemeldet worden. Diese fal- len vor allem in der Bildungsdirektion (+36 Mio. Franken) sowie der Sicher- heitsdirektion (+21 Mio. Franken) an und sind insbesondere auf Verzö- gerungen bei verschiedenen Investitionsprojekten zurückzuführen.

4. Berichterstattung zur Leistungsentwicklung Es wurden keine wesentlichen Leistungsabweichungen gegenüber dem Budget gemeldet.

5. Nachtragskredite Dem Kantonsrat wurden mit Vorlage 5356 zwei Nachtragskredite in der Erfolgsrechnung (ER) und ein Nachtragskredit in der Investitions- rechnung (IR) sowie mit Vorlage 5387 ein Nachtragskredit in der Er- folgsrechnung beantragt. Tabelle 4: Nachtragskredit 2017, I. und II. Sammelvorlage (in Mio. Fran- ken) Direktion Begründung Betrag I. Sammelvorlage 2017 Sicherheitsdirektion ER Grösserer Nettoaufwand des Sozialamts für vorläufig –25 Aufgenommene und sonstige ausländische Staats- angehörige aufgrund des Abbaus hängiger Asylgesuche durch den Bund Bildungsdirektion ER Übernahme der Kosten der inner- und ausser- –49,5 kantonalen Heimplatzierung von Kindern und Jugendlichen gemäss Verwaltungs- und Bundes- gerichtsurteilen Anstalten (Zürcher IR Höhere Investitionskosten für das nationale Projekt –0,55 Verkehrsverbund) «Zukünftiges Preissystem Schweiz» aufgrund zeitlicher Vorverschiebung des Projekts sowie Übernahme höherer Kostenanteile II. Sammelvorlage 2017 Rechtspflege ER Grösserer Nettoaufwand des Sozialversicherungs- –1,1 gerichts vor allem aufgrund höherer Personalkosten

6. Bewilligte Kreditüberschreitungen Die Direktionen haben von Mai bis August 2017 eine Kreditüberschrei- tung in der Erfolgsrechnung von rund 0,5 Mio. Franken und eine Kredit- überschreitung in der Investitionsrechnung von rund 0,1 Mio. Franken bewilligt. Tabelle 5: Bewilligte Kreditüberschreitungen bis 31. August 2017 (in Mio. Franken, – zusätzliche Belastung) Direktion Begründung Betrag Baudirektion Erhöhung der Rückstellungen für Ausfallkosten im Zusam- –0,533 menhang mit altlastenrechtlichen notwendigen Massnahmen gemäss Art. 32d Abs. 3 USG. Finanzdirektion Für die Umsetzung des Projekts «OpaccEnterprise» stehen –0,087 zu wenig Mittel zur Verfügung. Die Kreditübertragung aus dem Jahr 2015 ins 2016 wurde nicht beantragt. Ein Projekt- abbruch oder eine Projektverschiebung hätte für den Kanton nachteilige Folgen. Der Mehraufwand konnte nicht durch Minderausgaben kompensiert werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom zweiten Zwischenbericht der Finanzdirektion über die Verwal- tungsrechnung 2017 mit Stichtag 31. August 2017 wird Kenntnis genom- men.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates, die obersten kanto- nalen Gerichte, die Finanzkontrolle sowie an die Direktionen des Regie- rungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Hösli