RRB Nr. 944/2022
Amt für Wirtschaft und Arbeit, Auftrag
29 da zercladur 2022German10 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Juni 2022
944. Neuausrichtung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (Auftrag)
Erwägungen
1. Ausgangslage Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) ist mit rund 1000 Mit- arbeitenden eines der grössten Ämter in der kantonalen Verwaltung. Es spielt für die Bevölkerung und Unternehmen im Wirtschaftsraum Zü- rich eine zentrale Rolle. Mit Beschluss vom 16. September 2020 wurde die Volkswirtschafts- direktion beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen der Standortentwick- lung zu überprüfen und dem Regierungsrat einen Vorschlag zur Stär- kung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Kantons Zürich zu unterbreiten (RRB Nr. 900/2020). Das entsprechende Gesetzge- bungsprojekt ist in Arbeit. Das AWA geniesst in der Verwaltung, in Wirtschaftskreisen und in der Öffentlichkeit einen guten Ruf. Die Themen Wirtschaft und Arbeit haben eine hohe Öffentlichkeitsrelevanz. Das Amt hat die Coronapan- demie und damit die seit Langem grösste Krise der Schweizer Wirtschaft erfolgreich bewältigt. Die Zürcher Unternehmen haben schnell und un- kompliziert finanzielle Unterstützung in Form von Kurzarbeitsentschä- digungen erhalten. Zudem wurden in den letzten Monaten wichtige Akzente für die Weiterentwicklung des Amtes gesetzt, namentlich im Bereich der Standortförderung. Es gibt aber auch organisatorische Herausforderungen. Das AWA ist sehr gross und der Aufgabenfächer sehr breit. Die verschiedenen Be- reiche sind sehr unterschiedlich ausgerichtet und es gibt grosse Unter- schiede beim Personalbestand. Der Hauptteil der Belegschaft befasst sich im Wesentlichen mit dem Vollzug von Bundesrecht (insbesondere des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und des Arbeitsgesetzes) und wird auch entsprechend durch den Bund finanziert. Nur ein kleiner Teil der Mitarbeitenden setzt sich für die Standortbelange des Kantons ein. Nun steht ein Wechsel in der Amtsleitung an. Mit der Neubesetzung werden die Weichen für die nächsten Jahre gestellt. Dies wurde zum Anlass genommen, die Situation im AWA bezüglich Organisation und Aufgabenzuweisung zu überprüfen.
2. Herausforderungen des Kantons Der Kanton Zürich steht in wirtschaftlicher Hinsicht vor grossen Herausforderungen. Der Konkurrenzkampf zwischen den Wirtschafts- standorten nimmt weiter zu. Gleichzeitig wird das Netz internationaler Regelungen und Vorgaben immer enger. Die gegenwärtigen globalen Spannungen führen zu weiteren Verwerfungen auf den internationalen Märkten. Gleichzeitig verändert sich die Arbeitswelt aufgrund von mehreren Megatrends. Dabei stehen beispielhaft die folgenden Heraus- forderungen im Raum: – Neue Welthandelsordnung, Lieferengpässe – Verhältnis zur EU, Zugang zum EU-Binnenmarkt und zu den EU- Forschungsnetzwerken – Umsetzung der OECD-Mindeststeuer, Verschärfung des Steuerwett- bewerbs – Energiewende und Sicherung der Stromversorgung – Fachkräftemangel – Transformation des Arbeitsmarktes, Homeoffice, Remote Work – Technologische Entwicklung, Digitale Transformation – Weitere Megatrends: Klimawandel, Nachhaltigkeit, Good Gover- nance, Datenschutz, Demografischer Wandel, Urbanisierung, Neue Mobilität usw. Der Entwicklung des Wirtschaftsraums kommt vor diesem Hinter- grund eine wichtige Rolle zu. Denn ohne funktionierende Rahmenbe- dingungen wird es schwierig, im Wettbewerb bestehen zu können. Für die Bewältigung dieser Herausforderungen ist es wichtig, dass die Kom- petenzen gebündelt und klar ausgerichtet werden. Dabei ist es nicht der Anspruch der Volkswirtschaftsdirektion, alle diesbezüglichen Kompe- tenzen an sich zu binden. Für die Bewältigung der Herausforderungen ist aber zumindest eine Koordination der verschiedenen standortrelevanten Faktoren notwendig. Nur so ist eine kohärente Standortentwicklung möglich.
3. Heutige Organisation des AWA Das AWA ist in der Linienorganisation in fünf Hauptbereiche geglie- dert: Standortförderung, Arbeitsbedingungen, Arbeitsmarkt, Arbeits- losenversicherung und -kasse (ALV/ALK), Personal und Organisation. Der Stab (Fach- und Rechtsdienst, Finanzen und Controlling, Fachstelle Volkswirtschaft, Wohnbauförderung und Wirtschaftliche Landesver- sorgung) unterstützt die Amtsleitung. Die Aufgaben des AWA im Bereich des Arbeitslosenversicherungs- und des Arbeitsgesetzes sind überwiegend vollziehender Natur. Dem- gegenüber ist der Handlungsspielraum in der Ausgestaltung und Wahr-
nehmung der Aufgaben in der Standortförderung um ein Mehrfaches grösser. Die Wahrnehmung der Standortförderung in der Öffentlichkeit und in der kantonalen Verwaltung kommt in Anbetracht des Umstan- des, dass sie als Bereich im AWA eingegliedert ist, etwas zu kurz. Dies steht in einem gewissen Widerspruch zur Tatsache, dass sie die Stand- ortförderung für den «Wirtschaftsmotor» der Schweiz betreibt. Die einzelnen Bereiche stellen in sich thematische «Gesamtpakete» dar. Es gibt aufgrund der sehr unterschiedlichen Aufgabenbereiche nur wenige oder keine fachlichen Berührungspunkte untereinander (ausser bei Personal und Organisation sowie zwischen Arbeitsmarkt und ALV/ ALK). Dies führt zu einer themenbezogenen Organisation mit verein- zelten bereichsübergreifenden Themen. Grössenmässig besteht ein deutlicher Unterschied zwischen den ein- zelnen Bereichen. Der Bereich Arbeitsmarkt, der u. a. die 16 Regionalen Arbeitsvermittlungszentren umfasst, beschäftigt rund zwei Drittel bzw. knapp 600 aller Mitarbeitenden. Dieser Bereich ist grösser als viele an- dere Ämter der kantonalen Verwaltung. Die Bereiche Standortförderung und Arbeitsmarkt sind für die Be- völkerung und die Aussenwirkung des Kantons sehr bedeutsam. Im kan- tonsinternen und kantonsübergreifenden Vergleich fehlt ihnen jedoch bisweilen das «hierarchische» Gewicht. Die Situation im AWA wurde letztmals vor der Neubesetzung der Amtsleitung im Frühjahr 2020 beurteilt. Schon damals wurden Überle- gungen über die Organisation des AWA angestellt. Grundlegende Um- strukturierungen wurden jedoch verworfen, weil zuerst die Struktur des Amtes stabilisiert werden musste. Zudem fehlte der Standortförde- rung eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage, was die Schaffung eines separaten Amtes verunmöglichte. Seither wurden verschiedene organisatorische und personelle Ände- rungen vorgenommen. Heute ist das AWA gut aufgestellt und die geän- derte Führungsstruktur hat sich in der Pandemie sehr gut bewährt. In Bezug auf die Aufgaben im Vollzug von Bundesaufgaben (Arbeitsmarkt, ALV/ALK usw.) ist auch heute kein strategischer Handlungsbedarf er- sichtlich. Die Standortförderung wurde neu aufgestellt und hat sich stra- tegisch neu ausgerichtet, wobei die Umsetzung der neuen Strategie noch im Gang ist. Die Standortförderung wird positiv und als aktive Akteurin wahrgenommen. Die gegenwärtige wirtschaftliche und geopolitische Lage ruft jedoch nach einer erhöhten Wachsamkeit und Aktivität in standortpolitischen Fragen. Die Notwendigkeit der Standortförderung und die bisherigen Aktivi- täten des AWA in diesem Bereich sind unbestritten. Der Auftrag ist in der Kantonsverfassung (KV, LS 101) verankert. In den letzten Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass die Aufgaben der Standortförderung zu klären
und zu schärfen sind und in diesem Sinn dem Gebot von Art. 38 Abs. 1 KV nachzukommen ist, wonach alle wichtigen Rechtssätze des kantona- len Rechts in der Form des Gesetzes zu erlassen sind. Dazu zählen die wesentlichen Bestimmungen über die Organisation und die Aufgaben der Behörden, den Zweck, die Art und den Umfang staatlicher Leistungen sowie die dauernden oder wiederkehrenden Aufgaben des Kantons (Art. 38 Abs. 1 lit. c, e und f KV). Mit Beschluss Nr. 900/2020 beauftragte der Regierungsrat deshalb die Volkswirtschaftsdirektion, die gesetz- lichen Grundlagen der Standortentwicklung zu überprüfen und dem Re- gierungsrat einen Vorschlag zur Stärkung der Wettbewerbs- und Innova- tionsfähigkeit des Kantons Zürich zu unterbreiten. Die Vernehmlassung für das neue Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz (SFUEG) soll demnächst ausgelöst werden (vgl. RRB Nr. 908/2022). So- bald das Gesetz vorliegt, sind die Rahmenbedingungen der Standort- förderung geklärt. Vor diesem Hintergrund sind die Struktur, die Aufgabenzuteilung und die organisatorische Einbettung der Standortförderung neu zu be- urteilen und allenfalls anzupassen.
4. Neuausrichtung Das AWA funktioniert gut und erfüllt seine Aufgaben vollumfäng- lich. Die dargelegten Herausforderungen zeigen aber, dass in Zukunft verschiedene herausfordernde Aufgabenstellungen auf das Amt zukom- men werden. Um diese ebenso gut bewältigen zu können, soll die Agilität gestärkt werden, damit die bestehende hohe Leistungsqualität auch in Zukunft erbracht werden kann. Damit sollen insbesondere die folgenden Ziele erreicht werden: – Stärkung der Standortförderung als wichtiges Instrument für die Posi- tionierung des Wirtschaftskantons Zürich als innovativer und wett- bewerbsfähiger Standort – Verbesserung der Handlungsfähigkeit in Bezug auf die Herausforde- rungen im Zusammenhang mit den Neuen Arbeitswelten und dem Arbeitsmarkt – Schaffung von agilen Strukturen für die Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen – Schaffung von klaren Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlich- keiten – Schaffung von Organisationseinheiten, die eigenständig geführt wer- den können – Vereinfachung und Verbesserung der Führung und Steuerung – Schaffung von attraktiven und marktfähigen Stellenprofilen
Für eine Reorganisation der bestehenden Organisation bietet sich vor diesem Hintergrund und aufgrund der Struktur und der Aufgaben des AWA grundsätzlich nur eine Trennung entlang der beiden grossen Auf- gabenbereiche «Standortförderung» und «Vollzug von Bundesaufgaben» an. Die weiteren Aufgaben sind im Rahmen der Reorganisation sach- gerecht zuzuordnen. Mit der Ausgliederung der Standortförderung in ein eigenständiges Amt erhält dieser Aufgabenbereich in der kantonalen Verwaltung und gegenüber den Stakeholdern im Kanton und beim Bund das für die Be- wältigung der anstehenden Herausforderungen notwendige Gewicht. Aufgrund der Grösse des Bereichs im heutigen AWA, der sich mit dem Vollzug von Bundesaufgaben befasst (Vollzug AVIG), kann dieser Be- reich problemlos als eigenständiges Amt weitergeführt werden. Mit der Fokussierung des Vollzugsbereichs auf ein Amt wird dieser Bereich ge- stärkt, namentlich gegenüber dem Bund. Zudem werden die Profile und Aufgabenbereiche der Organisationen mit der Trennung von Standort- förderung und Vollzug von Bundesaufgaben geschärft und gestärkt. Die Abläufe werden vereinfacht und die Steuerung verbessert. Auch die Stellenprofile der Leitungsfunktionen werden marktfähiger. Beim Aufbau der beiden neuen Ämter ist auf eine effektive und effi- ziente Struktur zu achten. Bei der Neuorganisation sind laufende Pro- jekte der kantonalen Verwaltung zu berücksichtigten und Synergien in- nerhalb der Direktion zu nutzen. Die Aufteilung des AWA in zwei Ämter entspricht auch den Grund- sätzen von § 38 Abs. 3 des Gesetzes über die Organisation des Regie- rungsrates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.1). Der Zusammen- hang der Aufgaben und die Zweckmässigkeit der Führung werden ver- bessert. Mit der Aufteilung kann die Bearbeitung der Fachthemen ver- bessert, die inhaltliche Gesamtsicht sichergestellt und die Abläufe vereinfacht werden. Vor diesem Hintergrund erweist sich eine Aufteilung des AWA in zwei Ämter unter den Arbeitstiteln «Amt für Wirtschaft und Innova- tion» sowie «Amt für Arbeit» als sinnvolle und zielführende Lösung, um die bestehende hohe Leistungsqualität auch in Zukunft erbringen zu können. Die Strukturen werden vereinfacht und die Agilität erhöht. Die Aussenwirkung der Standortförderung wird gestärkt und die Stel- lung im Vollzug von Bundesaufgaben gegenüber den Bundesbehörden und den anderen Kantonen verbessert. Zudem wird die Handlungsfä- higkeit in Bezug auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit den Neuen Arbeitswelten und dem Arbeitsmarkt verbessert.
5. Auftrag und weiteres Vorgehen Gemäss § 59 Abs. 2 der Verordnung über die Organisation des Re- gierungsrates und der kantonalen Verwaltung (VOG RR, LS 172.11)
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat Änderungen der Gliederung einer Direk- tion, welche die Verwaltungseinheiten mit Amtsstruktur betreffen. Die dargelegte Aufteilung des AWA in zwei Ämter mit den Arbeitstiteln «Amt für Wirtschaft und Innovation» sowie «Amt für Arbeit» betrifft sowohl eine bestehende Amtsstruktur als auch zwei neue Amtsstruk- turen. Mit dem vorliegenden Beschluss wird der Auftrag für die Ein- leitung des entsprechenden Prozesses erteilt. Somit liegt der Entscheid in der Kompetenz des Regierungsrates. Die Volkswirtschaftsdirektion ist zu beauftragen, die Aufteilung des AWA in zwei selbstständige Ämter vorzubereiten. Die Reorganisation ist bis Ende Dezember 2023 abzuschliessen, sodass die neuen Struktu- ren ab 1. Januar 2024 operativ sind. Die Volkswirtschaftsdirektion legt dem Regierungsrat rechtzeitig einen Antrag zur Änderung der VOG RR zur Beschlussfassung vor. Die neue Organisation soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. In der Übergangsphase wird die Führung des Amtes mit einer interi- mistischen Lösung sichergestellt. Der Change-Prozess wird extern be- gleitet.
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, die Arbeiten zur Aufteilung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit in zwei Ämter im Sinne der Erwägungen aufzunehmen und dem Regierungsrat die notwendi- gen Anträge fristgerecht zur Beschlussfassung zu unterbreiten.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Beschlussfassung über die Anträge ge- mäss Dispositiv I nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli