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Decision

RRB Nr. 946/2016

Planungsprozesse und Berichterstattungen 2017, Terminplanung

28 da settember 2016German7 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. September 2016

946. Terminplanung für Planungsprozesse und Berichterstattungen 2017

Erwägungen

1. Terminplanung Geschäftsbericht 2016 (einschliesslich Jahresrechnung 2016) Der Terminplan zum Geschäftsbericht 2016 bleibt gegenüber dem Vor- jahr weitgehend unverändert. Die mit RRB Nr. 1131/2014 beschlossene Neukonzeption des Geschäftsberichts führt zu keinen wesentlichen Än- derungen bei der Planung. Die Information der Finanzkommission des Kantonsrates und der Medien über den Rechnungsabschluss erfolgt am 9. März bzw. 10. März 2017. Der Beschluss des Regierungsrates und die Information der Aufsichtskommissionen des Kantonsrates über den Ge- schäftsbericht 2016 sind Ende März 2017 geplant. Für die Erarbeitung des Geschäftsberichts 2016 ergibt sich folgende Terminplanung: 20. Januar 2017 Buchungsschluss allgemeiner Geschäftsverkehr 31. Januar 2017 Abrechnungen von Ausgabenbewilligungen des Regierungsrates der Finanzverwaltung zugestellt 2. Februar 2017 Abgabe der Textteile des Geschäftsberichts 8. Februar 2017 Letzte Umsatzmeldung gebucht und Buchungs- stopp für alle Buchungskreise 15. Februar 2017 Provisorischer Rechnungsabschluss Kanton konsolidiert 22. Februar 2017 Definitiver Rechnungsabschluss Kanton konsolidiert 24. Februar 2017 Begehren auf Kreditübertragungen und Liste der bis Ende 2016 bewilligten Kreditüberschreitungen der Finanzverwaltung zugestellt 24. Februar 2017 Restliche Teile für Geschäftsbericht durch Direktionen und Staatskanzlei eingegeben 2. März 2017 Information des Regierungsrates über den Rech- nungsabschluss 9. März 2017 Information der Finanzkommission über den Rechnungsabschluss 10. März 2017 Information der Medien über den Rechnungs- abschluss

13. März 2017 Kommentierter Finanzbericht-Entwurf zur Prüfung an Direktionen, Behörden, Rechtspflege und Anstalten 15. März 2017 Stellungnahmen der Direktionen, Behörden, Rechtspflege und Anstalten zum kommentierten Finanzberichts-Entwurf der Finanzverwaltung zugestellt 17. März 2017 Abgabe des konsolidierten Finanzberichts an Finanzdirektor und Staatskanzlei 29. März 2017 RRB Geschäftsbericht 2016 30. März 2017 Information der Aufsichtskommissionen des Kantonsrates (Geschäftsprüfungs-, Finanz- und Justizkommission) über den Geschäftsbericht 2016 6. April 2017 Versand Medienmitteilung und Internet- Aufschaltung Geschäftsbericht 2016 12. April 2017 Versand Druckexemplare Geschäftsbericht 2016

2. Terminplanung Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2018–2021 und Budget 2018 Die 2016 vom Kantonsrat beschlossene Revision des Budgetverfahrens (KR-Nr. 64/2014) hat Auswirkungen auf den Terminplan für die Erarbei- tung von KEF und Budgetentwurf durch den Regierungsrat und die Ver- waltung. Der Kantonsrat wird im Dezember 2017 erstmals gleichzeitig über das Budget und über die Erklärungen zum KEF beschliessen (geän- derter § 33a Kantonsratsgesetz). Die Mitglieder des Kantonsrates können Erklärungen zum KEF bis letzten Montag des Monats Oktober einreichen. Zudem hat der Regierungsrat – wie bereits 2016 freiwillig erfolgt – den Budgetentwurf spätestens am ersten Mittwoch des Monats September dem Kantonsrat zuzustellen (geänderter § 17 CRG). Dies hat zur Folge, dass der RRB Festlegung KEF 2018–2021 und Budgetentwurf 2018 bereits am 30. August 2017 durch den Regierungsrat zu beschliessen ist. Der RRB Überarbeitung KEF 2018–2021 wird, anders als 2016, wieder an der Regie- rungsratsklausur vom Juni 2017 traktandiert. Weil die Klausuren des Regierungsrates im März und Juni eine Woche weiter auseinanderliegen als in den Vorjahren, stehen den zentralen Con- trollerdiensten für den Antrag zur Überarbeitung des KEF 2018–2021 drei statt wie bisher zwei Wochen zur Verfügung. Neu sind Termine ein- geplant für Budgetgespräche zwischen der Finanzverwaltung und den Direktionscontrollerdiensten nach der Ersteingabe des KEF 2018–2021 im Mai 2017 zwecks Erzielung eines gemeinsamen Verständnisses für mög- liche Festlegungen sowie Termine für allfällige Budgetgespräche zwischen dem Finanzdirektor und den Direktionsvorstehenden nach der Festle- gung des RRB Überarbeitung KEF 2018–2021. Über die Durchführung der Gespräche wird kurzfristig und abhängig vom Bedarf entschieden.

Für die Erarbeitung des KEF 2018–2021 und des Budgetentwurfs 2018 ergibt sich folgende Terminplanung: 25. Januar 2017 RRB Stellungnahmen zu KEF-Erklärungen 27. Januar 2017 Finanzieller Projektstand (Ist) und Projektion aller Nettoinvestitionen Hochbau an das Immobilienamt gemeldet 1./2. März 2017 Regierungsratsklausur Richtlinien zur Erstellung des KEF 2018–2021 und des Budgets 2018 8. März 2017 RRB Richtlinien zur Erstellung des KEF 2018–2021 12. April 2017 RRB Nichtumsetzung KEF-Erklärungen zum KEF 2018–2021 mit Begründung 5. Mai 2017 KEF 2018–2021 eingegeben 18.–23. Mai 2017 Budgetgespräche der Finanzverwaltung mit den Direktionscontrollerdiensten (nach Bedarf) 7./8. Juni 2017 Regierungsratsklausur Überarbeitung KEF 2018–2021 14. Juni 2017 RRB Überarbeitung KEF 2018–2021 19./20. Juni 2017 Budgetgespräche des Finanzdirektors mit den Direktionsvorstehenden (nach Bedarf) 20. Juni 2017 Veränderungen gegenüber den Eingaben zum KEF 2018–2021 vom Mai 2017 eingereicht 5. Juli 2017 RRB Materielle Festlegung KEF 2018–2021 5. Juli 2017 RRB Festlegung Realisierungsreihenfolge der Hochbauinvestitionen im KEF 2018–2021 14. Juli 2017 Eingabe im zentralen Buchhaltungssystem SAP abgeschlossen 4. August 2017 Bereinigter KEF 2018–2021 sowie Begründungen von Entwicklungen eingereicht 30. August 2017 RRB Festlegung KEF 2018–2021 und Budget- entwurf 2018 31. August 2017 Information der Finanzkommission über den KEF 2018–2021 und den Budgetentwurf 2018 1. September 2017 Medienorientierung und Aufschaltung KEF 2018–2021 und Budgetentwurf 2018 im Internet 13. Oktober 2017 Nachträge zum Budgetentwurf 2018 eingereicht 1. November 2017 RRB Nachträge zum Budgetentwurf 2018 (Novemberbrief) 2. November 2017 Information der Finanzkommission über den Novemberbrief 6. Dezember 2017 RRB Stellungnahmen zu KEF-Erklärungen* * Bei der Erarbeitung des vorliegenden RRB-Entwurfs lag noch kein definitiver Terminplan zum Verfahren KEF-Erklärun- gen vonseiten des Kantonsrates vor. Es kann daher noch zu Änderungen kommen.

3. Terminplan Nachtragskredite 2017, Serien I und II Gemäss § 13 der Finanzcontrollingverordnung (FCV) sind die Anträge für Nachtragskredite der Finanzdirektion auf den 15. April oder den 31. Juli einzureichen. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat die Nach- tragskreditbegehren mit zwei Sammelvorlagen spätestens sechs Wochen nach den Einreichungsdaten. Neu ist vorgesehen, dass der Regierungsrat die Nachtragskredite der zweiten Serie erst eine Woche nach der Festle- gung des KEF beschliesst und an den Kantonsrat weiterleitet. In dring- lichen Fällen können während des ganzen Jahres ausserterminliche Nach- tragskredite eingereicht werden. Für die Nachtragskredite ergibt sich folgende Terminplanung: 13. April 2017 Nachtragskredite der Serie I/2017 eingereicht 3. Mai 2017 RRB Nachtragskredite Serie I/2017 4. Mai 2017 Information der Finanzkommission 31. Juli 2017 Nachtragskredite der Serie II/2017 eingereicht 6. September 2017 RRB Nachtragskredite Serie II/2017 7. September 2017 Information der Finanzkommission

4. Terminplan Zwischenberichterstattungen 2017 I und II Gemäss § 22 FCV stellt die Finanzdirektion per 30. April und 31. August (Stichtage) in zwei Zwischenberichten das voraussichtliche Ergebnis der konsolidierten Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung dar. Der Regierungsrat beschliesst die Zwischenberichte spätestens innert sechs Wochen nach den Stichtagen. Die Finanzkommission wird neu eine Woche nach dem RRB (Zwischenbericht I) bzw. nach den Herbstferien (Zwi- schenbericht II) informiert. Im Rahmen der Zwischenberichterstattung wird jeweils zusätzlich die Budgetausschöpfung bei den Hochbauinves- titionen erhoben. Für die Zwischenberichterstattung ergibt sich folgende Terminplanung: 15. Mai 2017 Zwischenberichterstattung I/2017, Stand 10. Mai 2017, von den Direktionen eingereicht 31. Mai 2017 RRB Zwischenberichterstattung I/2017 8. Juni 2017 Information der Finanzkommission 15. September 2017 Zwischenberichterstattung II/2017, Stand 10. Sep- tember 2017, von den Direktionen eingereicht 4. Oktober 2017 RRB Zwischenberichterstattung II/2017 26. Oktober 2017 Information der Finanzkommission

5. Qualitätssicherung und Vorbereitung der Jahresabschlussarbeiten 2017 Im Hinblick auf den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht 2017 werden im Rechnungswesen vorbereitende Massnahmen durchgeführt. Diese Arbeiten umfassen neben der Abstimmung der kantonsinternen Transaktionen die Überprüfung der verbuchten Rücklagen der Verwal- tungseinheiten sowie der Jahresergebnisse und Gewinnverwendung 2017 der Anstalten. Dadurch kann ein Teil der Abschlussarbeiten vorverscho- ben und der Aufwand am Jahresende vermindert werden. Der Zwischen- abschluss wird mit Stichtag Ende September durchgeführt.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Erstellung des Geschäftsberichts 2016 (einschliesslich Jahresrech- nung 2016), des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2018–2021 und des Budgetentwurfs 2018, der Nachtragskredite I und II 2017 sowie der Zwischenberichterstattungen I und II 2017 richten sich nach den in den Erwägungen aufgeführten Terminplanungen.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung, die Geschäftsprüfungskommis- sion und die Finanzkommission des Kantonsrates sowie an die obersten kantonalen Gerichte, die Finanzkontrolle, den Ombudsmann, den Daten- schutzbeauftragten, die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli