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Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Spitalschulvereinbarung, Inkraftsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. September 2024

952. Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Spitalschul­

Erwägungen

vereinbarung (Inkraftsetzung) Der Kantonsrat hat am 3. Juni 2024 das Gesetz über den Beitritt zur Inter- kantonalen Spitalschulvereinbarung erlassen (ABl 2024-06-07). Mit Verfügung vom 13. August 2024 hat die Direktion der Justiz und des Innern festgestellt, dass die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist (ABl 2024-08-16). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Das Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Spitalschulvereinbarung kann damit in Kraft gesetzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Spitalschulver- einbarung vom 3. Juni 2024 wird auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amts- blatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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