RRB Nr. 953/2019
Kantonales Sozialamt, Stellenplan
23 d’october 2019German3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Oktober 2019
953. Kantonales Sozialamt, Stellenplan
Erwägungen
1. Ausgangslage Am 17. April 2019 änderte der Regierungsrat die Vollzugsverordnung zum Personalgesetz (VVO, LS 170.111) und legte dabei fest, den Ferien- anspruch der kantonalen Angestellten zu erhöhen (RRB Nr. 405/2019). Neu werden die bisher über den Jahreswechsel gewährten zwei Urlaubs- tage fest in den Ferienanspruch eingerechnet, womit sich der Ferienan- spruch aller Angestellten um zwei Tage erhöht. Zur Erhaltung der Kon- kurrenzfähigkeit des Kantons Zürich als attraktiven Arbeitgebers wurde sodann der Ferienanspruch der Mitarbeitenden im Alter zwischen 21 und 49 Jahren von bisher vier Wochen bzw. 20 Tagen auf neu fünf Wochen bzw. 25 Tage erhöht. Ihnen werden damit zusätzlich zu den zwei Tagen drei weitere Ferientage gewährt. Diese Änderung der VVO tritt am 1. Ja- nuar 2020 in Kraft. Gemäss den Erläuterungen zur Änderung der VVO hat die Gewäh- rung der zwei zusätzlichen Ferientage keine Mehrkosten und keinen zu- sätzlichen Stellenbedarf zur Folge, da diese Tage den Mitarbeitenden im entsprechenden Umfang schon bisher über den Jahreswechsel gewährt wurden. Was die zusätzlichen drei Ferientage für Mitarbeitende im Alter zwischen 21 und 49 Jahren betrifft, ist ein Teil der ferienbedingten Aus- fälle über Aufgabenumverteilung und Effizienzsteigerung aufzufangen, sodass auch in diesen Fällen grundsätzlich keine zusätzlichen Stellen ge- schaffen und keine Mehrkosten anfallen werden. Bei Anstellungsverhält- nissen mit Schichtbetrieben lässt sich ein personeller Mehrbedarf jedoch nicht vermeiden (RRB Nr. 405/2019). Um den Schichtbetrieb in gleichem Ausmass aufrechtzuerhalten, müssen Mindestbestände gewährleistet wer- den. Entsprechend ist ein personeller Mehrbedarf in Schichtbetrieben notwendig, um die zusätzlichen Ferienabwesenheiten abzudecken.
2. Stellenbedarf Die beiden IV-Betriebe im Kantonalen Sozialamt, das Wohnheim Tilia in Rheinau und die dezentralen Wohngruppen des Hardoskops, sind spe- zialisierte Einrichtungen für beeinträchtigte und betreuungsbedürftige Erwachsene. Die Betreuung muss jederzeit, auch in der Nacht, an Wochen- enden und an Feiertagen, sichergestellt werden, was einen 24-Stunden- Dienst während 365 Tagen erfordert. Um diesen Dienst auch während des zusätzlichen Ferienbezuges der Schichtdienst leistenden Mitarbeiten-
den im Alter zwischen 21 und 49 Jahren weiterhin uneingeschränkt sicher- stellen zu können, sind die zwei IV-Betriebe auf zusätzliche personelle Mittel angewiesen. Damit der einwandfreie Vollzug der neuen Ferien- regelung gewährleistet und die Betreuung der beeinträchtigten Personen im gleichen Umfang aufrechterhalten werden kann, ist die beim Schicht- dienst aufgrund der drei zusätzlichen Ferientagen resultierende Senkung der Nettojahresarbeitszeit durch eine entsprechende Erhöhung der Voll- zeitstellen auszugleichen. Unter Berücksichtigung der Anzahl Schicht- dienst leistenden Mitarbeitenden im fraglichen Alterssegment ist eine zusätzliche Vollzeitstelle zu schaffen. Damit ist auf den 1. Januar 2020 im Stellenplan des Kantonalen Sozial- amtes eine Vollzeitstelle in der Richtposition Sozialpädagoge/-pädagogin LK 14 VVO zu schaffen. Bei der zu schaffenden Stelle handelt es sich um eine ordentliche Stellenaufstockung im regulären Betreuungsteam, wes- halb es keiner weiteren Einreihungsprüfung bedarf. Die Ergänzung des Stellenplans soll zusammen mit dem Inkrafttreten der Änderung der VVO am 1. Januar 2020 wirksam werden.
3. Finanzielle Auswirkungen Die erforderlichen finanziellen Mittel für die zusätzliche Stelle von rund Fr. 120 000 fallen wiederkehrend, erstmals im Rechnungsjahr 2020, an. Sie sind im Budgetentwurf 2020 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan des Kantonalen Sozialamtes wird mit Wirkung ab 1. Januar 2020 folgende Stelle neu geschaffen: Stelle Richtposition Klasse VVO 1,0 Sozialpädagoge/-pädagogin HF 14
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli