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Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Anpassung Normalvollzug, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. September 2024

953. Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Anpassung Normalvollzug

Erwägungen

(gebundene Ausgabe)

Ausgangslage Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies ist mit 400 Plätzen für straf- fällige Männer die grösste geschlossene Institution der Schweiz für den Straf- und Massnahmenvollzug. In die JVA Pöschwies werden volljährige Männer eingewiesen, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, zu einer stationären Massnahme oder zu einer Verwahrungsmass- nahme verurteilt worden sind. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer beträgt rund drei Jahre. Über 300 Fachpersonen arbeiten mit verschiedenen Massnahmen auf eine Wiedereingliederung der Inhaftierten in die Gesellschaft hin. Das Ziel eines deliktfreien Lebens nach der Freilassung dient der Sicherheit der Gesellschaft. Im Normalvollzug werden die Insassen darin unterstützt, ihre Fähigkeit zur Führung eines straffreien Lebens zu verbessern (§ 20 Straf- und Justizvollzugsgesetz [LS 331]). Die Methodik des Normalvoll- zugs hat sich seit der Eröffnung der JVA Pöschwies 1995 verändert. Mit Beschluss Nr. 429/2021 bewilligte der Regierungsrat zur Umsetzung des Konzepts «Normalvollzug+» zusätzliche personelle Mittel. Mit diesem Konzept soll der Schutz der Mitarbeitenden markant verbessert und die Rückfallquote weiter gesenkt werden. Damit der «Normalvollzug+» um- gesetzt werden kann, sind neben den zusätzlichen personellen Mitteln bau- liche Anpassungen am Bestandesgebäude und Ergänzungen im Aussen- bereich notwendig. Um bessere Ergebnisse bei der Resozialisierung der Insassen zu er- reichen, ist der Wohnbereich des Normalvollzugs anzupassen. Mit der geplanten Raumgestaltung im Innern und im Aussenbereich der Wohn- pavillons soll eine bessere und individuellere Betreuung ermöglicht und die Wiedereingliederung in den Alltag nach dem Vollzug unterstützt werden.

Projekt Innenraum Im Erdgeschoss der acht bestehenden Wohntrakte müssen die Speise- räume für insgesamt 28 Personen ausgestattet werden. Die bestehende Küchenzeile soll aufgrund ihres Alters einschliesslich aller Geräte ersetzt und das selbstständige Kochen ermöglicht werden. Vier an den Speise- saal angrenzende Putzräume werden zu Toiletten für die Häftlinge um- genutzt, vier weitere zu Toiletten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter. Die Aufenthaltsräume im Erdgeschoss sollen nach Abschluss des Projekts Arbeitsplätze bieten oder als Besprechungsräume genutzt wer- den können. Die Zugänge zu den neuen Aussenbereichen soll über neue, mechanisch verriegelte Glas-Metall-Türen erfolgen. Aussenraum Eine zentrale Idee des neuen Konzepts sind Freiräume. Diese sollen durch zusätzliche Aussenbereiche geschaffen werden, die abends zur Ver- fügung stehen. Dem Normalisierungsprinzip folgend, eröffnen sie den Insassen auf den Wohngruppen neue Möglichkeiten der Freizeitgestal- tung. Die Inhaftierten sollen lernen, ihre Freizeit aus eigenem Antrieb zu gestalten und so zur Wiedereingliederung beizutragen. Der bestehen- de Pausenhof der JVA kann aus sicherheitstechnischen und betrieblichen Gründen nur zu festgelegten Zeiten genutzt werden. Im Aussenbereich der acht Normalvollzugwohngruppen soll daher je Wohngruppe zusätz- lich ein begehbarer, von einem Sicherheitszaun gefasster Hof erstellt wer- den. Aus Sicherheitsgründen soll zwischen jeweils zwei Höfen anstelle eines Zauns eine Mauer aus Sichtbeton entstehen, um ein Durchreichen von Gegenständen zu verhindern. Weiter ist pro Wohneinheit ein gedeck- ter Sitzplatz geplant. Untergeschoss Eine Studie zu den Technikräumen in der gesamten JVA hat ergeben, dass durch Automatisierung und Digitalisierung die Platzbedürfnisse der Gebäude- und Sicherheitstechnik gestiegen sind. Im Gebäude Normal- vollzug werden für die geplanten Massnahmen zusätzliche Technikräume im Untergeschoss erstellt werden müssen, wofür Grabarbeiten von aussen notwendig sind. Da für die Umsetzung des «Normalvollzugs+» die Aussen- bereiche neu erstellt werden, sollen im gleichen Zug die benötigten Tech- nikräume vorzeitig umgesetzt werden, damit die Aussenbereiche für die kommenden Projekte (z. B. geplanter Ersatz der Videoanlage) nicht zu- rückgebaut werden müssen.

Finanzielles Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich gemäss Kostenschätzung vom 17. Januar 2024 auf Fr. 9 760 000 und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf (Preisstand: Zürcher Index der Wohnbaupreise, April 2023, 1190,9 Punkte, Basis 1939). Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück 1 Vorbereitungsarbeiten 213 000 2 Gebäude 7 011 000 3 Betriebseinrichtungen 4 Umgebung 1 015 000 5 Baunebenkosten 562 000 6 Reserve 887 000 9 Ausstattung 72 000 Total (einschliesslich 8,1% MWSt) 9 760 000 Die bauliche Anpassung des Normalvollzugs ist zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) erforderlich. Somit ist gestützt auf § 36 lit. b CRG eine gebun- dene Ausgabe von Fr. 9 760 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Ausgaben gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Für das Vorha- ben sind im Budgetentwurf 2025 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2025–2028 Fr. 6 500 000 eingestellt. Aufgrund von Verzögerungen in anderen Vorhaben können nach heutigem Kenntnis- stand die Fehlbeträge für 2024 von Fr. 350 000 sowie in den Jahren 2025 und 2026 von insgesamt Fr. 2 610 000 innerhalb des Budgetkredits finan- ziert werden. Ein Betrag von Fr. 300 000 wurde bereits im Rahmen der Projektierung ausgegeben. Tabelle 2: Verteilung pro Jahr (gemäss Budget/KEF) (in Franken) bis 31. Dezember 2024 2025 2026 Investitionen 650 000 4 600 000 1 900 000 Es ist mit einer Subventionierung von knapp einem Drittel der Bau- kosten durch den Bund (Bundesamt für Justiz) zu rechnen. Die Ausgabe kann jedoch nicht als Saldo zwischen Ausgaben und Einnahmen bewil- ligt werden, da der Bundesanteil noch nicht rechtskräftig zugesichert ist (vgl. § 38 Abs. 2 CRG). Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 9 760 000 be- tragen Fr. 346 717. Sie bestehen aus den Abschreibungen und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 0,75% der Kosten.

Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 2 328 000 24 80 29 100 8 730 37 830 Hochbauten Rohbau 2 576 000 6 40 14 400 2 160 16 560 Hochbauten Ausbau 4 820 000 49 30 160 667 18 075 178 742 Hochbauten Installationen 1 953 000 20 20 97 650 7 324 104 974 Hochbauten Ausstattung 83 000 1 10 8 300 311 8 611 Total 9 760 000 100 310 117 36 600 346 717 In den Gesamtkosten von Fr. 9 760 000 sind die mit Verfügung der Bau- direktion vom 18. Januar 2024 bewilligten Kosten für die Projektierung und die vorgezogene Ausführungsplanung von Fr. 900 000 enthalten. Dieser Beschluss ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Es fallen personelle Folgekosten an, da zusätzliches Personal zur Be- treuung der Insassen erforderlich ist. Mit RRB Nr. 429/2021 wurden für die gesamte JVA zusätzlich 30 Stellen im Bereich Aufsicht und Betreu- ung geschaffen.

Auf Antrag der Baudirektion und der Direktion der Justiz und des Innern

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Anpassung des Normalvollzugs der Justizvollzugsanstalt Pöschwies wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 9 760 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Ver- waltungsvermögen, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2023)

III. Die mit Verfügung der Baudirektion vom 18. Januar 2024 bewil- ligte Ausgabe für die Projektierung und die vorgezogene Ausführungs- planung von Fr. 900 000 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanz- direktion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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