Gemeindwesen, Zweckverband Seewasserwerk Meilen-Herrliberg-Egg, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Januar 2010
96. Gemeindewesen (Zweckverband Seewasserwerk Meilen-Herrliberg-Egg)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandssta- tuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Egg, Herrliberg und Meilen bilden seit 1968 einen Zweckverband für den Bau und Betrieb eines gemeinsamen Seewasserwerks in Meilen (RRB Nr. 2760/1968). Aufgrund der verfas- sungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisie- ren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Statuten einer Total- revision zu unterziehen Mit Abstimmungen vom 30. März, 8. und 17. Juni 2009 haben die drei Verbandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Die Bezirksräte Meilen und Uster haben bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Ausge- staltung der Zweckverbandsstatuten, d. h. die Einführung der Urnenab- stimmung im Verbandsgebiet und die Einführung der Volksinitiative. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Seewasserwerk Meilen-Herrli- berg-Egg werden genehmigt.
II. Mitteilung an den Zweckverband Seewasserwerk Meilen-Herrli- berg-Egg, c/o Energie und Wasser Meilen AG, Schulhausstrasse 18, 8706 Meilen, die Gemeinderäte Meilen, Dorfstrasse 100, 8706 Meilen, Herrliberg, Forchstrasse 9, 8704 Herrliberg, und Egg, Forchstrasse 145,
8132 Egg, den Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, 8706 Meilen, den Be- zirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, sowie an die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi