Durchmesserlinie und Bahnhof Löwenstrasse, Berichterstattung für das Jahr 2008, Kenntnisnahme
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Juni 2009
967. Durchmesserlinie und Bahnhof Löwenstrasse (Berichterstattung für das Jahr 2008)
Erwägungen
1. Ausgangslage Die SBB und der Kanton Zürich beschlossen im Jahr 2002, gemein- sam die neue Durchmesserlinie Wiedikon/Altstetten–Zürich HB–Oerli- kon mit unterirdischem Bahnhof (Bahnhof Löwenstrasse) zu erstellen. Die Form der Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Zürich und den SBB wurde in einem Zusammenarbeitsvertrag vom 12. September 2002 festgelegt, den der Regierungsrat am 19. März 2003 genehmigte (RRB Nr. 375/2003). Gleichzeitig übertrug der Regierungsrat der Volkswirt- schaftsdirektion die Berichterstattung über den Projektfortschritt und die Kostenentwicklung sowie die Antragstellung für die anstehenden Kreditfreigaben. Die Planungsarbeiten und das Baubewilligungsverfahren konnten termingerecht vorangetrieben werden. Trotz nicht vollständig gesicher- ter Finanzierung des Vorhabens konnten mit dem Spatenstich am 20. Sep- tember 2007 die Bauarbeiten in den Hauptlosen begonnen werden. Zwischen Bund, SBB und dem Kanton Zürich wurden in der Folge Ver- handlungen aufgenommen mit dem Ziel, die gesamte Finanzierung der Durchmesserlinie (DML) sowie der weiteren Bahnausbauten in der Region Zürich (Fernverkehr, 4. Teilergänzungen S-Bahn) in einer trila- teralen Vereinbarung möglichst umfassend abzusichern. Mit Beschluss vom 16. Juli 2008 stimmte der Regierungsrat der Er- gänzung des Projekts Durchmesserlinie um das 7./8. Gleis Oerlikon zum «Gesamtprojekt DML», dem Finanzierungskonzept für das Gesamt- projekt DML und jenem für die weiteren Investitionen in der Region Zürich, der Vereinbarung zwischen Bund, SBB und Kanton Zürich be- treffend dieser Finanzierungskonzepte sowie der Aufhebung der Ver- einbarung zwischen SBB und Kanton Zürich vom 12. Dezember 2002 zu (RRB Nr. 1170/2008). Die trilaterale Vereinbarung Bund/SBB/Kan- ton Zürich wurde am 5. September 2008 unterzeichnet. Weil der Zahlungsplan des Bundes dem Baufortschritt nicht zu fol- gen vermochte, bewilligte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1170/ 2008 infolge der hohen Dringlichkeit auch einen Zusatzkredit von rund 455 Mio. Franken. Damit wurde eine teilweise Vorfinanzierung des Bun- desanteils am Gesamtprojekt Durchmesserlinie bis höchstens 500 Mio. Franken ermöglicht. Der Bund stellt die Rückzahlung dieser Mittel bis
spätestens Ende 2017 in Aussicht, bei verspäteter Rückzahlung hat er dem Kanton Zürich entsprechende Verzugszinsen zu zahlen. Der Kan- tonsrat wurde über den Zusatzkredit schriftlich informiert. Der Eintritt des Bundes als Besteller in das Gesamtprojekt DML und die Mitfinanzierung des Projektes mit Mitteln aus dem Infrastruktur- fonds des Bundes hatten Anpassungen in der Projektorganisation und im Projektcontrolling zur Folge. Die Anforderungen des Bundes zur Projektsteuerung wurden in einer neuen Controllingweisung festge- halten. Diese liegt als bereinigter Entwurf vor und soll im 2. Quartal 2009 von den beteiligten Partnern unterzeichnet werden. Die bisheri- gen bewährten Mitwirkungsrechte des Kantons Zürich wurden in die Neufassung der Controllingweisung übernommen. Die bereits früher halbjährlich erstellten Standberichte der SBB für die DML dienen wei- terhin als wichtigstes Dokument für die Berichterstattung über den Projektfortschritt und den Kostenstand. Die SBB erstellten den Stand- bericht Nr. 15 (Projektstand per 31. Dezember 2008) erstmalig entspre- chend den veränderten Controllinganforderungen. Der Bericht wurde am 4. Mai 2009 im Lenkungsausschuss DML abgenommen. Er bildet die Grundlage für die vorliegende Berichterstattung für das Jahr 2008.
2. Finanzierung
2.1 Beantragung weiterer Bundesmittel aus dem Infrastrukturfonds Die trilaterale Vereinbarung zur DML sieht vor, einen Drittel des Projekts (677 Mio. Franken) mit Mitteln aus dem Infrastrukturfonds des Bundes zu finanzieren. Bereits mit dem Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds vom 4. Oktober 2006 wurde ein Anteil von 400 Mio. Franken für die DML freigegeben. Mit Ab- schluss der Vereinbarung verpflichtete sich der Kanton Zürich, beim Bund die restlichen Mittel von 277 Mio. Franken als zusätzliche Mass- nahme für das Programm Agglomerationsverkehr (Finanzierungsetappe 2011–2014) zu beantragen. Am 20. Oktober 2008 reichte die Volkswirt- schaftsdirektion diesen Antrag beim Bundesamt für Raumentwicklung ein.
2.2 Finanzierung des Fernverkehrsanteils über die Leistungsvereinbarungen der SBB Die Finanzierung des dem Fernverkehrs zurechenbaren Kostenan- teils der DML von gesamthaft 677 Mio. Franken soll im Rahmen des ge- planten Gesetzes über die zukünftige Entwicklung Bahninfrastruktur (ZEB-Gesetz; beantragt sind 200 Mio. Franken) sowie über die kommen- den Leistungsvereinbarungen 2011–2014 und 2015–2018 sichergestellt werden. 50 Mio. Franken können im Rahmen der Leistungsvereinba- rung 2007–2010 der SBB für die DML bereitgestellt werden.
3. Tätigkeitsbericht für 2008
3.1 Ausführung Hauptprojekt Die Bauarbeiten wurden plangemäss im Herbst 2007 begonnen. 2008 konnten dank der Vorfinanzierung des Kantons Zürich alle Arbeiten ordnungsgemäss und ohne besondere Vorkommnisse weitergeführt werden.
3.2 Projektänderung Flucht- und Rettungsstollen Weinbergtunnel Die Bewilligungsbehörde hat den SBB im Rahmen der Baubewilli- gung die Auflage erteilt, zusätzliche Notausgänge für den Weinbergtun- nel zu erstellen. Aus diesem Grund wurde eine gesamthafte Optimie- rung der Tunnelzugänge geprüft. Als sinnvollste Lösung erwies sich ein unabhängiger parallel zum Weinbergtunnel laufender Flucht- und Ret- tungsstollen. Das Konzept bietet neben seiner Wirtschaftlichkeit eine verbesserte Nutzung der Anlage im Ereignisfall. Das Bauprogramm kann eingehalten werden, da der Stollen unabhängig vom Hauptvor- trieb erstellt werden kann. Der ZVV gab am 7. April 2008 seine Zustim- mung zur vorliegenden Projektänderung. Das Bundesamt für Verkehr genehmigte sie am 14. April 2008.
3.3 Arbeitsvergabe Rohbauarbeiten Abschnitt 1 Die SBB schrieben entsprechend dem Gesamtterminprogramm die Rohbauarbeiten im Abschnitt 1 im Mai 2007 aus. Die Volkswirtschafts- direktion stimmte am 17. März 2008 dem Vergabeantrag der SBB in der Höhe von rund 162 Mio. Franken zu. Die geringe Kostenüberschreitung von rund 1,5% gegenüber der massgeblichen Summe des Kostenvoran- schlages wird von bestehenden Reserven im Gesamtprojekt abgedeckt. Mit dem Baubeginn im Abschnitt 1 am 30. Juni 2008 befinden sich alle Abschnitte der Durchmesserlinie im Bau.
3.4 Inbetriebnahme Passage Sihlquai Die vom Kanton Zürich vorzeitig zum Hauptprojekt bestellte Passage Sihlquai konnte termingerecht auf den Fahrplanwechsel vom 14. Dezem- ber 2008 eröffnet werden. Die Bahnkundinnen und -kunden im Haupt- bahnhof können seither zwischen allen Perrons in der Haupthalle kom- fortabel und behindertengerecht umsteigen.
3.5 Projektierung zusätzlicher Gleisanlagen in Oerlikon (7./8. Gleis) Die SBB und der ZVV beschlossen Ende 2006 die gemeinsame Finan- zierung der Projektierungen für das 7./8. Gleis als zentrales Element für die Weiterentwicklung der S-Bahn Zürich. Auf dieser Grundlage reich- ten die SBB dem ZVV am 24. September 2008 das entsprechende Vor-
projekt mit geschätzten Baukosten von 187,5 Mio. Franken ein. Mit der zeitgleichen Erstellung des 7./8. Gleises im Rahmen der DML können rund 40 Mio. Franken durch bauliche Synergien eingespart werden.
3.6 Kommunikation Die SBB zeigten der Bevölkerung am 9. August 2008 die Baustelle im Bahneinschnitt Oerlikon und den Installationsschacht Brunnenhof. Zur breiten Information erscheint weiterhin halbjährlich das Infomagazin zur DML. Umfassende Informationen zum Projekt und den Bauarbei- ten können sodann im Inforaum am Hauptbahnhof und über die Pro- jektseite der DML im Internet bezogen werden.
3.7 Projektcontrolling Der Lenkungsausschuss Bahninfrastruktur Zürich verabschiedet die halbjährlichen Standberichte der SBB für die DML. Der Standbericht Nr. 15 mit Projektstand vom 31. Dezember 2008 dient als Grundlage für den vorliegenden Kostenausweis. Er wurde vom Lenkungsausschuss am 4. Mai 2009 genehmigt.
4. Termine
4.1 Bauprogramm Gesamtprojekt Die Bauarbeiten verlaufen in allen Abschnitten plangemäss. Die Pro- jekterweiterung in Oerlikon (7./8. Gleis) hat terminliche Auswirkungen auf den Bauablauf. Die SBB erhielten den Auftrag, bis Juni 2009 mög- liche Baubeschleunigungsmassnahmen – gegebenenfalls auch mit Kos- tenfolgen – vorzulegen, um die vertraglich vereinbarten Termine der Inbetriebnahme für den Bahnhof Löwenstrasse (Ende 2013) und für die Anbindung in Richtung Altstetten (Mitte 2015) einhalten zu können.
4.2 Plangenehmigungsverfahren 7./8. Gleis Oerlikon Die dem Hauptprojekt nachlaufende Projektierung des 7./8. Gleises wurde 2008 fortgesetzt. Das Auflageprojekt konnte dem Bundesamt für Verkehr Anfang März 2009 eingereicht werden. Die öffentliche Plan- auflage dauerte vom 17. April bis zum 19. Mai 2009. Gemäss den bisheri- gen guten Absprachen mit den Bewilligungsbehörden rechnen die SBB mit einer Baubewilligung für diesen Projektteil bis Juli 2010. Trotzdem kann das Risiko einer Projektverzögerung aus dem Bewilligungsverfah- ren heute nicht ausgeschlossen werden.
5. Kosten
5.1 Endkostenprognose Im Rahmen der Verhandlungen mit Bund und SBB zur Finanzierung der Durchmesserlinie konnte das Projekt um den Bau des 7./8. Gleises in Oerlikon zum «Gesamtprojekt Durchmesserlinie» erweitert werden.
Die im Rahmen der trilateralen Vereinbarung ausgewiesene Endkos- tenprognose von 2,031 Mrd Franken (Preisstand April 2005) mit einem Kantonsanteil von 677 Mio. Franken enthält bereits die genannte Pro- jekterweiterung. Diese Endkostenprognose ist gemäss Standbericht Nr. 15 weiterhin gültig. Die offen ausgewiesenen Reserven betragen ge- samthaft 109,5 Mio. Franken (brutto).
5.2 Kostenstand und Finanzplanung Der nachfolgende Kostenausweis entstammt dem Standbericht Nr. 15 der SBB. Die Darstellung wurde gegenüber dem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2007 verändert (RRB Nr. 1937/2007). Sie berücksichtigt in die- ser Form die Richtlinie des Bundes für das Controlling der Projekte, die Mittel aus dem Infrastrukturfonds beanspruchen. Kostenstand (alle Zahlen in Tausend Franken, Preisstand April 2005) Kostenbezugsbasis Istkosten (Stand Vereinbarung) (Netto) Abschnitt 0 (Planung, Projektierung, Vorinvestitionen) 217 000 215 275 Abschnitt 1 (Anbindung Zürich Altstetten / Zürich Wiedikon) 283 000 21 800 Abschnitt 2 (Bahnhof Löwenstrasse) 574 900 126 347 Abschnitt 3 (Weinbergtunnel) 438 200 116 569 Abschnitt 4 (Einbindung Oerlikon inkl. Gleis 7/8) 408 400 60 872 Risiko und Reserven 109 500 – Gesamtkosten DML (einschliesslich Reserven) 2 031 000 540 863
In der vom Regierungsrat am 23. September 2008 verabschiedeten KEF-Planung für die Jahre 2009–2012 sind die von den SBB ausgewie- senen Mittel zur Finanzierung der DML (Kantonsanteil und durch Kanton Zürich vorfinanzierter Bundesanteil) eingestellt. Die für das Jahr 2009 nötigen Mittel sind im Voranschlag 2009 eingeplant. Der Regierungsrat ermächtigte den ZVV mit Beschluss Nr. 1170/2008, über den bewilligten Kredit für das Gesamtprojekt DML zu verfügen sowie die Zahlungen entsprechend der Vereinbarung auszuführen. Der Kanton Zürich leistete auf dieser Grundlage bis zum 31. Dezember 2008 Zahlungen von gesamthaft 280,9 Mio. Franken. Davon entfallen 176,8 Mio. Franken auf die ordentliche Finanzierung. 104,1 Mio. Fran- ken wurden vom Kanton Zürich für den Bund vorfinanziert.
5.3 Übernahme eines Anteils an der Vorfinanzierung durch Nachbarkantone In RRB Nr. 1170/2008 wurde für die teilweise Vorfinanzierung des Bundesanteils am Gesamtprojekt Durchmesserlinie ein weiterer Zusatz- kredit von rund 455 Mio. Franken bewilligt. Die teilweise Vorfinanzie- rung durch den Kanton Zürich wurde am 7. Januar 2009 in einer Verein- barung zwischen den SBB und der Volkswirtschaftsdirektion geregelt
(Darlehensvertrag). Der ZVV hat den an den 4. Teilergänzungen betei- ligten Nachbarkantonen und dem Kanton Glarus den Antrag gestellt, einen Anteil an den Zinskosten zur Vorfinanzierung der DML zu über- nehmen. Die Verhandlungen werden mit den kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs der Region Zürich geführt.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Berichterstattung der Volkswirtschaftsdirektion für das Jahr 2008 über die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt Durchmesserlinie und dem Bahnhof Löwenstrasse wird zur Kenntnis genommen.
II. Mitteilung an die Schweizerischen Bundesbahnen AG, Projekt Management Durchmesserlinie, Kasernenstrasse 95, Postfach, 8021 Zü- rich, sowie an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Volkswirt- schaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi