RRB Nr. 97/2023
Heilmittelverordnung, Neuerlass
25 da schaner 2023German1 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Januar 2023
97. Heilmittelverordnung, Neuerlass
Erwägungen
I. Die Gesundheitsdirektion unterbreitet einen Antrag vom 18. Januar 2023 über den Neuerlass der Heilmittelverordnung. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und beschliesst die Verordnung (siehe ABl 2023-02-10). II. Mitteilung an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli