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Decision

RRB Nr. 976/2021

Gesetz über die Administrativuntersuchung, Inkraftsetzung

8 da settember 2021German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. September 2021

976. Gesetz über die Administrativuntersuchung (Inkraftsetzung)

Erwägungen

Der Kantonsrat beschloss am 22. Februar 2021 das Gesetz über die Ad- ministrativuntersuchung (ABl 2021-03-05). Mit Verfügung vom 11. Mai 2021 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen die- sen Beschluss kein Referendum ergriffen worden ist (ABl 2021-05-14). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Das Gesetz über die Administrativ- untersuchung kann auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt werden. Mit dem Gesetz über die Administrativuntersuchung werden die schon heute nach allgemeinen rechtsstaatlichen Prinzipien durchgeführten Ad- ministrativuntersuchungen gesetzlich verankert und zusätzliche Rahmen- bedingungen für das Verfahren geschaffen. Die Inkraftsetzung des Ge- setzes ist aus diesem Grund bereits zum jetzigen Zeitpunkt möglich und auch sinnvoll, insbesondere um baldmöglichst eine einheitliche Praxis und mehr Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die geplanten Vollzugsbe- stimmungen auf Verordnungsstufe müssen nicht zwingend abgewartet werden und können zu einem späteren Zeitpunkt erlassen werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Gesetz über die Administrativuntersuchung vom 22. Februar 2021 wird auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

II. Gegen Dispositiv I kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amts- blatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli