Gemeindewesen, Zweckverband Feuerwehr Eglisau-Hüntwangen-Wasterkingen, Auflösung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Januar 2022
98. Gemeindewesen (Zweckverband Feuerwehr Eglisau- Hüntwangen-Wasterkingen, Auflösung)
Erwägungen
1. Die Politischen Gemeinden Eglisau, Hüntwangen und Wasterkingen bilden seit 1996 einen Zweckverband mit dem Namen «Feuerwehr Eg- lisau-Hüntwangen-Wasterkingen» für die Organisation einer regional tätigen Feuerwehr (RRB Nr. 1981/1996). Im Hinblick auf das Inkrafttreten des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (LS 131.1) und die damit einhergehenden zahlreichen Änderungen für den Zweckverband beantragte die Feuerwehrkommission den Ge- meinderäten der Verbandsgemeinden die Auflösung des Zweckverbandes und die Neuregelung der Zusammenarbeit der Gemeinden in einem An- schlussvertrag. Die Gemeinderäte folgten dem Antrag und beantragten ihrerseits den Stimmberechtigten an der Urne, die Auflösung des Zweck- verbandes gutzuheissen. Die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden stimmten der Vorlage am 26. September 2021 an der Urne zu. Der Be- zirksrat Bülach hat bestätigt, dass gegen die Beschlüsse keine Rechtsmit- tel eingingen. Mit Mitteilung vom 7. Januar 2022 ersuchte die Politische Gemeinde Eglisau den Regierungsrat um Kenntnisnahme der Auflösung des Zweck- verbandes auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Anschlussvertrages per 1. Januar 2022 (Art. 24 Anschlussvertrag).
2. Die Auflösung des Zweckverbandes Feuerwehr Eglisau-Hüntwan- gen-Wasterkingen gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu nehmen. Die Akten des Zweckverbandes sind von der Sitzgemeinde Eglisau in das Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbe- wahrung hat sich nach dem Archivgesetz (LS 170.6) zu richten.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Von der Auflösung des aus den Politischen Gemeinden Eglisau, Hünt- wangen und Wasterkingen bestehenden Zweckverbandes Feuerwehr Eglisau-Hüntwangen-Wasterkingen per 31. Dezember 2021 wird Kennt- nis genommen.
II. Die Akten des Zweckverbandes sind von der vormaligen Verbands- sitzgemeinde Eglisau in das Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbe- wahrung richtet sich nach dem Archivgesetz.
III. Mitteilung an – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Eglisau, Obergass 17, Postfach, 8193 Eglisau, – Hüntwangen, Dorfstrasse 41, 8194 Hüntwangen, – Wasterkingen, Vorwiesenstrasse 172, 8195 Wasterkingen, – den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8189 Bülach, – die Gebäudeversicherung Kanton Zürich, Thurgauerstrasse 56, Postfach, 8050 Zürich, – die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli