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Verwaltungsrechnung 2016, Zwischenberichterstattung II, Stand 10.9.2016, Kenntnisnahme

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Oktober 2016

980. Verwaltungsrechnung 2016, Zwischenbericht II (Stand 10. September 2016, mit Stichtagsbilanz 31. August 2016)

Erwägungen

1. Ergebnisschätzung Aufgrund der Jahresendschätzungen der Direktionen, der Staatskanz- lei, der Rechtspflege und der Anstalten wird die Erfolgsrechnung 2016 mit einem Ertragsüberschuss von 112 Mio. Franken abschliessen. Das ge- schätzte Jahresergebnis fällt damit um rund 44 Mio. Franken besser aus als das Budget, das von einem Ertragsüberschuss von 69 Mio. Franken aus- gegangen ist. Es wird jedoch um 30 Mio. Franken schlechter als im ersten Zwischenbericht erwartet. Die beiden grössten Abweichungen gegenüber dem Budget, nämlich die erwarteten Verbesserungen bei den Steuererträgen von 52 Mio. Fran- ken und die Verschlechterungen von 52 Mio. Franken bei den Beiträgen an die Krankenkassenprämien, kompensieren sich. Nennenswerte weitere Abweichungen sind beispielsweise tiefere Beiträge an Spitäler (+39 Mio. Franken), die höhere Dividende der Flughafen Zürich AG (+35 Mio. Fran- ken) oder die tiefer erwartete Gewinnausschüttung der Zürcher Kanto- nalbank (–20 Mio. Franken). Die Bildungsdirektion geht bei den Staatsbeiträgen an Kinder- und Jugendheime davon aus, dass durch eine rückwirkende Gesetzesanpas- sung auf den 1. April 2016 die möglichen finanziellen Folgen des Bundes- gerichtsentscheids betreffend Übernahme der Versorgertaxen durch den Kanton (60–80 Mio. Franken pro Jahr) abgewendet werden. Vergleicht man die Ergebnisse der Rechnungen 2013–2015 mit den jeweiligen Schätzungen des zweiten Zwischenberichts, so zeigt sich eine durchschnittliche Verbesserung von rund 160 Mio. Franken. 2015 ging der zweite Zwischenbericht von einem Aufwandüberschuss von 96 Mio. Fran- ken aus, die Rechnung schloss mit einem Ertragsüberschuss von 18 Mio. Franken ab, also um 114 Mio. Franken besser. Im vorliegenden zweiten Zwischenbericht wird allerdings – im Gegensatz zu den Vorjahren – ein schlechteres Rechnungsergebnis als noch im ersten Zwischenbericht prognostiziert. Das deutet darauf hin, dass nicht mit einer gleich hohen Verbesserungen des Saldos der Erfolgsrechnung im Vergleich zum zwei- ten Zwischenbericht wie in den Vorjahren gerechnet werden kann.

Zurzeit schätzen die Direktionen, dass sich die Nettoinvestitionen bis Ende 2016 auf 740 Mio. Franken belaufen werden. Gegenüber den bud- getierten Nettoinvestitionen von 958 Mio. Franken sind sie um 218 Mio. Franken geringer. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf unerwartet hohe Investitionseinnahmen in der Gesundheitsdirektion (+195 Mio. Fran- ken), weil Spitäler Darlehen, die sich aus der Umwandlung altrechtlicher Investitionsbeiträge ergeben haben, vorzeitig zurückzahlen. Weitere Ver- besserungen von rund 190 Mio. Franken sind vor allem die Folge tieferer Investitionsausgaben wegen Projektverzögerungen und führen dazu, dass die in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Verrechnete Zinsen und nicht zuge- ordnete Sammelpositionen, eingestellte zentrale Korrektur von 168 Mio. Franken – weil die Investitionsbudgets in der Regel nicht ausgeschöpft werden – bereits übertroffen ist. Erfahrungsgemäss ist bis Ende Jahr mit weiteren Minderausgaben zu rechnen.

2. Eingaben der Direktionen, der Staatskanzlei, der Rechtspflege und der Anstalten Tabelle 1: Voraussichtliches Jahresergebnis 2016, Abweichungen zum Budget (in Mio. Franken, + besser bzw. Ertragsüberschuss, – schlechter bzw. Aufwandüberschuss/Nettoinvestitionen) Erfolgsrechnung Investitionsrechnung Saldo total (Budget 2016) +69 –958 Schätzung: Abweichungen Regierungsrat und Staatskanzlei +0 +0 Direktion der Justiz und des Innern –4 +13 Sicherheitsdirektion –0 +3 Finanzdirektion +58 –166 Volkswirtschaftsdirektion +10 +25 Gesundheitsdirektion –12 +195 Bildungsdirektion –9 +34 Baudirektion –11 +101 Behörden* und Rechtspflege +11 +7 Anstalten +1 +6 Summe Abweichungen zum Budget 2016 +44 +218 Voraussichtliches Jahresergebnis 2016 Saldo +112 –740 * Die Behörden melden nur Kreditüberschreitungen. Auf eine Jahresendschätzung wird bei einem Saldo der Erfolgsrech- nung von insgesamt +3 Mio. Franken bei einem Gesamtaufwand von 19,2 Mio. Franken sowie Investitionsausgaben von insgesamt 0,1 Mio. Franken im Budget 2016 verzichtet. Die Beträge in den Tabellen sind gerundet. Das Total kann deshalb von der Summe der einzelnen Werte abweichen.

Tabelle 2: Grösste Veränderungen gegenüber Budget (in Mio. Franken, + besser, – schlechter) Erfolgsrechnung +52 FD Höhere Steuererträge: Mehrertrag Quellensteuer aus dem Abbau des Arbeitsrückstands unter Berücksichtigung der Überträge an das ordent- liche Verfahren (+40), Mehrertrag Kantonsanteil direkte Bundessteuer (+40), Mehrertrag Staatssteuern laufende Periode (+20), Minderertrag Staatssteuern Nachträge (–48). +39 GD Niveaukorrektur aufgrund der neusten Erkenntnisse über Patientenzahlen und Preisentwicklung bei der somatischen Akutversorgung und Rehabili- tation (vgl. RRB 236/2016 zur Leistungsüberprüfung 2016, Massnahme F7.6) und bei der psychiatrischen Versorgung (vgl. RRB Nr. 236/2016 zur Leistungsüberprüfung 2016, Massnahme F8.6). +35 FD Flughafen Zürich AG: Höhere ordentliche Gewinnausschüttung (+2) und Sonderdividende (+33). +9 BD Geringerer Aufwand für baulichen Unterhalt Liegenschaften (Immobilien- amt) wegen verschiedener Projektverzögerungen. +11 Rechts- Verbesserungen beim Obergericht und den angegliederten Gerichten (+7) pflege sowie bei den Bezirksgerichten als Folge geringeren Aufwands als bud- getiert. +6 FD Geringerer Zinsaufwand wegen geringerer Kapitalaufnahmen und tieferen Kapitalmarktzinsen. +5 BI Kleinere Beiträge an Universität und Zürcher Fachhochschulen wegen geringerer Lohnzunahmen und Einmalzulagen (vgl. auch Ziff. 7, Haushalts- vollzug). +4 VD Die Kostenunterdeckung des ZVV fällt voraussichtlich um 8,9 Mio. Fran- ken kleiner aus als budgetiert. Gemäss Finanzierungsschlüssel zwischen Gemeinden und Kanton profitiert der Kanton zur Hälfte von dieser Verbes- serung. +4 BI Kinder- und Jugendhilfe: Budgetunterschreitungen werden beim Personal- aufwand infolge Lohnkürzung und Personalmutationen, beim Sachaufwand und bei den Abschreibungen und Zinsen erwartet (+3,1). Die Stipendien- beiträge werden voraussichtlich im budgetierten Rahmen ausfallen, die übrigen Staatsbeiträge etwas kleiner (+0,9). +3 ZHdK Höhere Erträge aufgrund ausserordentlicher nachschüssiger Bundesbei- träge an die Mietkosten des Toni-Areals für die Jahre 2014 und 2015. –6 DS Ausgaben für die Sozialhilfe höher als geplant. –8 BD Erhöhung der Rückstellungen für Ausfallkosten für altlastenrechtlich not- wendige Massnahmen gemäss Art. 32d Abs. 3 USG (vgl. auch Ziff. 6, be- willigte Kreditüberschreitungen). –13 FD ZKB: Kleiner erwartete Gewinnausschüttung (–20); höhere Entschädigung für Dotationskapital nach Dotationskapitalerhöhung im Jahr 2015 (+7).

–15 BD Wertminderungen von Wasserbauanlagen infolge Bereinigung bei der Aktivierung von Wasserbauinvestitionen mit Renaturierungsanteil (–21), teilweise kompensiert durch geringeren Nettoaufwand wegen Projektver- zögerungen bei Revitalisierungsprojekten. –17 BI Mehraufwand wegen höherer Zahl Zürcher Studierender an ausserkanto- nalen Universitäten, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen. –25 FD Zentral in der Finanzdirektion eingestellte Korrekturen, die in der Rechnung bei allen Direktionen umgesetzt werden: Senkung der individuellen Lohner- höhungen um 0,2% und Verzicht auf Einmalzulagen von 0,3% (–18, vgl. Ziff. 7, Haushaltsvollzug), und Abschreibungskorrektur, weil erwartet wird, dass Investitionsausgaben nicht vollständig ausgeschöpft werden (–6). –52 GD Beiträge an die Krankenkassenprämien: Höhere Beiträge an die individuel- len Prämienverbilligungen vor allem wegen höherer Nachmeldungen für frühere Jahre (–37), Mehraufwand im Bereich der Prämienübernahmen infolge höherer Prämienteuerung (–21), höherer Bundesbeitrag an die Kran- kenkassenprämien infolge höherer Prämienteuerung (+6). +12 Saldo übrige Abweichungen +44 Total Abweichungen

Investitionsrechnung +195 GD Spitäler zahlen Darlehen, die sich aus der Umwandlung altrechtlicher In- vestitionsbeiträge ergeben haben, vorzeitig zurück. +70 BD Kleinere Hochbauinvestitionen wegen Projektverzögerungen (vor allem Polizei- und Justizzentrum). +30 BI Verbesserungen wegen zu erwartender Verzögerungen bei verschiedenen Hochbauprojekten. +15 BD Kleinere Nettoinvestitionen im Strassenbau wegen Projektverzögerungen. +14 VD Verkehrsfonds: Für die Projekte Limmattalbahn (+3,2) und Tram Hardbrü- cke (+5,9) werden für 2016 kleinere Beitragszahlungen erwartet. Zudem werden insbesondere bei der Umsetzung des Behindertengesetzes tiefere Ausgaben erwartet. +13 BD Kleinere Investitionsbeiträge in den Bereichen Energie und Abfallanlagen (+8) und kleinere Wasserbauinvestitionen wegen Projektverzögerungen (+5). +11 VD Kleinere Pauschalbeiträge für Strassenbauten der Städte Zürich und Win- terthur wegen veränderter Berechnungsgrundlagen (kleinere Ausgaben des Kantons für den Strassenbau im Vorjahr, +5,4) sowie höhere Bundes- beiträge für Lärmschutzmassnahmen (+5,4). +8 Rechts- Kleinere Investitionsausgaben als budgetiert, da Vorhaben verschoben pflege werden mussten: Obergericht und angegliederte Gerichte (+4), Bezirks- gerichte (+3), Notariate, Grundbuch- und Konkursämter (+1).

+6 JI Amt für Justizvollzug: Höhere Bundessubventionen sowie kleinere Investi- tionsausgaben wegen Projektverzögerungen. +4 UZH Verzögerungen/Ausfälle bei einigen Grossprojekten sowie höhere Beiträge des Bundes. +3 ZHAW Projektverzögerungen und schulinterne Verbesserungen bei verschiedenen Investitionsprojekten. –168 FD Zentral eingestellte Verminderung der Nettoinvestitionen, weil angenom- men wird, dass das Budget für Investitionsausgaben nicht ausgeschöpft wird; die entsprechenden Minderausgaben fallen in allen Direktionen an. +17 Saldo übrige Abweichungen +218 Total Abweichungen

3. Vergleich mit dem ersten Zwischenbericht auf Ende April 2016 Die folgende Tabelle zeigt, wie die Direktionen das Jahresergebnis 2016 im vorliegenden zweiten Zwischenbericht im Vergleich zum ersten Zwischenbericht von Ende April 2016 einschätzen. Tabelle 3: Abweichungen des zweiten Zwischenberichts im Vergleich zum ersten Zwischenbericht (in Mio. Franken, + besser, – schlechter) Erfolgsrechnung Investitionsrechnung Regierungsrat und Staatskanzlei +0 +0 Direktion der Justiz und des Innern –4 +1 Sicherheitsdirektion +4 +3 Finanzdirektion –16 +2 Volkswirtschaftsdirektion +5 –1 Gesundheitsdirektion –24 +0 Bildungsdirektion +5 +3 Baudirektion –13 +31 Behörden* und Rechtspflege +11 +7 Anstalten +3 +3 Gesamtverwaltung –30 +49 * Die Behörden melden nur Kreditüberschreitungen. Auf eine Jahresendschätzung wird bei einem Saldo der Erfolgsrech- nung von insgesamt +3 Mio. Franken bei einem Gesamtaufwand von 19,2 Mio. Franken sowie Investitionsausgaben von insgesamt 0,1 Mio. Franken im Budget 2016 verzichtet.

Nachdem die Direktionen, die Staatskanzlei, die Rechtspflege und die Anstalten im ersten Zwischenbericht (RRB Nr. 527/2016) eine Verbesse- rung der Erfolgsrechnung gegenüber dem Budget 2016 um 74 Mio. Fran- ken erwartet haben, gehen sie in der vorliegenden Jahresendschätzung nur noch von einer Verbesserung von 44 Mio. Franken aus. Hauptursa- chen dafür sind die Entwicklungen der Steuererträge und der Beiträge an Krankenkassenprämien. Im ersten Zwischenbericht wurde bei den Quel-

lensteuern mit einem Mehrertrag gegenüber dem Budget von 80 Mio. Fran- ken gerechnet, während in der vorliegenden Jahresendschätzung noch ein Mehrertrag von 40 Mio. Franken erwartet wird. Diese Verminderung wird zur Hälfte durch den erwarteten Mehrertrag aus dem Kantonsan- teil an der direkten Bundessteuer kompensiert. Bei den Beiträgen an die Krankenkassenprämien ging der erste Zwischenbericht noch von einer Mehrbelastung von 27 Mio. Franken aus, inzwischen wird eine Mehrbe- lastung von 52 Mio. Franken erwartet (vgl. Ziff. 5, Nachtragskredite). Die weiteren Veränderungen gegenüber dem ersten Zwischenbericht kom- pensieren sich weitgehend. In der Investitionsrechnung sind geringere Ausgaben von 49 Mio. Fran- ken gegenüber dem ersten Zwischenbericht gemeldet worden. Diese fal- len vor allem in der Baudirektion (+31 Mio. Franken) an und sind Folge von Projektverzögerungen, unter anderem beim Polizei- und Justizzent- rum Zürich (PJZ). In der Rechtspflege kommt es ebenfalls zu Verbesse- rungen (+7 Mio. Franken) wegen der Verschiebung von Vorhaben.

4. Berichterstattung zur Leistungsentwicklung Es wurden keine wesentlichen Leistungsabweichungen gegenüber dem Budget gemeldet.

5. Nachtragskredite Dem Kantonsrat wurde mit der II. Serie 2016 (Vorlage 5306) ein Nach- tragskreditbegehren in der Erfolgsrechnung beantragt. Tabelle 4: Nachtragskredit II. Serie 2016 (in Mio. Franken, – Nachtrags- kredit) Direktion Begründung Betrag Gesundheitsdirektion Beiträge an Krankenkassenprämien –51,862

6. Bewilligte Kreditüberschreitungen Die Direktionen haben von Januar bis August 2016 eine Kreditüber- schreitung in der Erfolgsrechnung von 8 Mio. Franken und die Rechts- pflege eine Kreditüberschreitung in der Investitionsrechnung von 1,8 Mio. Franken bewilligt.

Tabelle 5: Bewilligte Kreditüberschreitungen bis 31. August 2016 (in Mio. Franken, – zusätzliche Belastung) Direktion Begründung Betrag Baudirektion Erhöhung der Rückstellungen für Ausfallkosten im Zusam- –8.0 menhang mit altlastenrechtlich notwendigen Massnahmen gemäss Art. 32d Abs. 3 USG. Baurekursgericht Mieterausbau Handelshof: Am 18. Januar 2016 –1,786 wurde durch die neue Eigentümerschaft des Neuen Börsen- gebäudes dem Baurekursgericht (BRG) die Kündigung des Mietvertrags unter Berufung auf dringenden Eigenbedarf auf Ende September 2016 eröffnet. Das BRG fand einen neuen Gerichtssitz im Handelshof in Zürich mit Mietbeginn 1. Mai 2016. Die Arbeiten für den Mieterausbau (einschliesslich Erst- ausstattung) mussten unverzüglich anhand genommen werden. Das Verwaltungsgericht bewilligte die entsprechende Kredit- überschreitung.

7. Haushaltsvollzug Der Kantonsrat hat mit dem Budget 2016 eine Saldoverbesserung von 18,4 Mio. Franken wegen Lohnmassnahmen beschlossen. Die Saldover- besserung ist zentral im Budget der Leistungsgruppe Nr. 4950, Verrech- nete Zinsen und nicht zugeordnete Sammelpositionen, eingestellt, wobei der entsprechende Aufwand in anderen Leistungsgruppen anfällt. Mit Be- schluss Nr. 85/2016 zum Haushaltsvollzug hat der Regierungsrat festge- legt, wie die Verbesserungen auf die Leistungsgruppen der Direktionen und der Staatskanzlei umgelegt werden, und die Behörden und die Rechts- pflege eingeladen, die Verbesserungen in ihren Leistungsgruppen eben- falls umzusetzen. Diese Verbesserungen sind im Zwischenbericht – mit Ausnahme der Bildungsdirektion – nicht ersichtlich, weil sie pro Leis- tungsgruppe betragsmässig wenig ausmachen.

8. Ausschöpfung der Budgets für Hochbauinvestitionen Die Direktionen und die Staatskanzlei haben 2016 Nettoinvestitionen für Hochbauten von 569 Mio. Franken budgetiert. Mit Festlegung F16 in Beschluss Nr. 270/2015, Richtlinien zum KEF 2016–2019, Investitions- rechnung, hat der Regierungsrat die Baudirektion jedoch beauftragt sicher- zustellen, dass die Nettoinvestitionen für Hochbauten der Direktionen in der Jahresrechnung 2016 den Betrag von 471 Mio. Franken nicht über- schreiten.

Tabelle 6: Jahresendschätzung Hochbauinvestitionen Direktionen und Staatskanzlei (in Mio. Franken, + Verbesserung, – Nettoinvestitionen bzw. Verschlechterung) Budget Hochbauinvestitionen (Direktionen und Staatskanzlei) –569 Jahresendschätzung –457 Abweichung Total +112 davon Direktion der Justiz und des Innern: vor allem Projekte im Amt für +8 Justizvollzug davon Sicherheitsdirektion: vor allem Minderausgaben wegen Verzögerungen +3 bei Sportzentrum Kerenzerberg davon Bildungsdirektion: aktuell keine wesentlichen Verschiebungen oder +30 Verzögerungen, erfahrungsgemäss wird jedoch mit einer Realisierungs- quote zwischen 80% und 90% gerechnet davon Baudirektion: verschiedene Projektverzögerungen, vor allem Polizei- +71 und Justizzentrum Die Direktionen schätzen, dass im laufenden Jahr 457 Mio. Franken für Hochbauinvestitionen verwendet werden, womit die Vorgabe des Regie- rungsrates eingehalten wird.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom zweiten Zwischenbericht der Finanzdirektion über die Verwal- tungsrechnung 2016 mit Stichtag 31. August 2016 wird Kenntnis genom- men.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates, das Obergericht, das Verwaltungsgericht, das Sozialversicherungsgericht, die Finanzkontrolle sowie an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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