RRB Nr. 985/2025
Gemeinnütziger Fonds, Beiträge 2025, 3. Serie
24 da settember 2025German32 min
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. September 2025
985. Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich (Beiträge 2025, 3. Serie) Gemäss dem Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG; LS 612) entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der zuständigen Direktion über die Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds. Übersteigt ein Beitrag 1 Mio. Franken, bedarf der Entscheid der Geneh- migung des Kantonsrates. Das fakultative Referendum ist ausgeschlos- sen (§ 9 Abs. 1 LFG). Der Entscheid kann mit Bedingungen und Auf- lagen verbunden werden (§ 9 Abs. 4 LFG). Bedingungen und Auflagen von untergeordneter Bedeutung kann die Fondsverwaltung nachträglich ganz oder teilweise aufheben (§ 9 Abs. 5 LFG). Alle Beiträge werden praxisgemäss auf ein Vielfaches von Fr. 1000 abgerundet. Nach § 6 Abs. 1 LFG können aus dem Fonds Beiträge an Vorhaben gewährt werden, die gemeinnützig sind und nicht der Erfüllung öffent- lich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dienen (lit. a), einen Bezug zum Kanton Zürich haben und in erster Linie dessen Bevölkerung zu- gutekommen (lit. b) sowie von hoher Qualität und langfristiger Wirk- samkeit sind (lit. c). Zusätzlich gelten die Voraussetzungen für die Ge- währung von Beiträgen gemäss der Verordnung über den Gemeinnüt- zigen Fonds vom 9. Dezember 2020 (VGF; LS 612.1). Bis zum Vortag dieses Beschlusses hat der Regierungsrat 2025 bereits die folgenden Beschlüsse zur Gewährung von Beiträgen aus dem Ge- meinnützigen Fonds mit dem folgenden Gesamtbetrag gefasst (in dem mit einem * bezeichneten Fall unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Kantonsrates). Aus Transparenzgründen wird der vorliegende Be- schluss ebenfalls in der Übersicht dargestellt. RRB Nr. 96/2025 Beitrag an den Verein Einfach Zürich für das Projekt Fr. 1 560 000 «Neue Dauerausstellung ab 2028» RRB Nr. 191/2025 Soforthilfe für die Cholera-Epidemie in Südsudan Fr. 100 000 RRB Nr. 326/2025 Beiträge 2025, 1. Serie Fr. 3 974 000 RRB Nr. 606/2025 Soforthilfe für die Folgen des Bergsturzes in Blatten Fr. 500 000 im Walliser Lötschental RRB Nr. 679/2025 Beiträge 2025, 2. Serie Fr. 415 000 RRB Nr. 717/2025* Beitrag an die Stadt Uster für das Bauprojekt Kultur- Fr. 3 000 000 und Begegnungszentrum Zeughausareal Uster RRB Nr. 892/2025 Beiträge 2025, Entwicklungszusammenarbeit Fr. 2 010 000 Total Bisher beschlossene Beiträge Fr. 11 559 000 RRB Nr. 985/2025 Beiträge 2025, 3. Serie Fr. 3 671 000 Total Beiträge 2025 Fr. 15 230 000
Die Finanzdirektion hat zu den Gesuchen die erforderlichen Stellung- nahmen der betroffenen Fachdirektionen eingeholt. Unter Berücksich- tigung der massgeblichen Umstände ist darüber wie folgt zu entscheiden:
1. Schweizerische Gesellschaft für gynäkologische Endokrinologie, Kontrazeption und Menopause (RUND UM Wechseljahre) Gesuchsteller/in Der Verein Schweizerische Gesellschaft für gynäkologische Endokrinologie, Kontrazeption und Menopause (SGEM) wurde 1994 gegründet und bezweckt die Förderung evi- denzbasierten Wissens und wissenschaftlicher Forschung im Bereich der gynäkologischen Endokrinologie – mit be- sonderem Fokus auf die Wechseljahre. Vorhaben Mit dem Projekt RUND UM Wechseljahre soll ein Set aus rund 30 Frage-Antwort-Karten erstellt werden, das ver- ständlich evidenzbasierte Informationen zu Fragestellungen von Betroffenen vermittelt. Die Entwicklung erfolgt unter Einbezug von Expertinnen und Experten aus Medizin, Psy- chologie, Gesellschaft, Politik, Medien und Kultur. Ziel ist es, dass die erstellten Karten selbstständig von Betroffenen durchgelesen werden können, sich aber auch für Bera- tungssituationen und Gruppendiskussionen eignen. Damit soll das Vorhaben im Bereich der Wechseljahre einen Bei- trag zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz leisten. Kosten Fr. 63 000 Beantragter Beitrag Fr. 21 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 17 000 Stiftungen und Private Fr. 15 000 Sponsoren Fr. 10 000 Gewährter Beitrag Fr. 21 000 Bedingungen – Auflagen Die SGEM erstattet der Fondsverwaltung bis zum Projekt- abschluss jährlich Bericht über den Projektverlauf. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF mit Ausnahme von § 3 Abs. 1 lit. c VGF, wonach das Vor haben von den Gemeinden, in denen es verwirklicht wird, in angemessenem Umfang unterstützt werden muss. Vorliegend kann aber gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF davon abgewichen werden, da es sich um ein ortsunabhängiges Vorhaben handelt. Das Vorhaben ist in Einklang mit der kantonalen Strategie im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention, erscheint fachlich solide aufgestellt und ver- spricht, einen nachhaltigen Nutzen für Frauen vor, während oder nach den Wechseljahren zu generieren.
2. Verein Militär- und Festungsmuseum Full-Reuenthal (Erweiterung Schweizerisches Militärmuseum Full) Gesuchsteller/in Der am 1. August 1982 gegründete und mehrfach umbe- nannte Verein Militär- und Festungsmuseum Full-Reuenthal (VMFM) bezweckt den Erhalt und die Zugänglichmachung von Befestigungsanlagen sowie von militärischer Bewaff- nung und Ausrüstung und die Förderung des Interesses für das Studium von wehrtechnischen und wehrgeschicht- lichen Vorgängen. Der VMFM betreibt und unterstützt insbesondere das Schweizerische Militärmuseum Full (SMM), das Festungsmuseum Reuenthal (FMR) sowie die militärhistorischen Anlagen. Vorhaben Das SMM wurde 1998 eröffnet und 2004 und 2010 durch den Erwerb, die Einrichtung und die Eröffnung von zwei Museumshallen mit 10 000 m² Ausstellungsfläche mass- geblich erweitert. Neben Fahrzeugen und Geschützen liegt ein Schwerpunkt auf der grössten Sammlung in- und aus- ländischer Panzer aus dem 20. Jahrhundert. Weiter um- fasst das Museum u. a. eine vollständige Werksammlung der ehemaligen Firma Oerlikon-Contraves aus Zürich sowie eine umfassende Zinnfigurensammlung. Neben Gruppen- führungen und Sonderveranstaltungen ist das SMM von April bis Oktober von Freitag bis Sonntag für ein breites nationales Publikum geöffnet, gemäss Besuchererhebung vom 2021 sind davon rund 16,5% Personen aus dem Kan- ton Zürich. Nun beabsichtigt der VMFM, das SMM weiter zu vergrös- sern. Neben der Übernahme neuer Exponate soll auch ein bereits erarbeitetes, neues Ausstellungs- und Vermittlungs- konzept umgesetzt werden, das mit seiner geschichtlichen Kontextualisierung mehr Fläche einnimmt. Mit dem Konzept soll die Ausstellung modernisiert, szenografisch und inhalt- lich aufbereitet und u. a. ein über eine rein wehrtechnische Sammlung hinausgehendes Narrativ eingeführt werden. So wird der Bezug zur Gegenwart hergestellt, und das Museum soll mittels geeigneter Unterrichtsangebote zu einem ausserschulischen Lernort werden. Zusätzlich sollen bedeutende militärhistorische Objekte, insbesondere aus dem ehemaligen Panzermuseum Thun, übernommen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Museumserweiterung sieht den Bau einer zweiteiligen Halle mit Lager- und Ausstellungsflächen vor. Nach der bereits erfolgten Realisierung des Lagerteils steht jetzt der Anbau der Ausstellungshalle an, je nach finanzieller Situation eingeschossig mit 2100 m² Ausstellungsfläche, idealerweise aber über zwei Geschosse ausgebaut mit 4200 m² Fläche.
Kosten Fr. 9 084 500 Beantragter Beitrag Fr. 500 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 2 556 000 Standortgemeinde Fr. 28 500 Stiftungen und Private Fr. 1 500 000 Andere Kantone Fr. 3 500 000 Andere (Hypothek) Fr. 1 000 000 Gewährter Beitrag Fr. 500 000 Bedingung Von anderen Kantonen wird eine Beteiligung von insgesamt mindestens 2 Mio. Franken erwartet, ansonsten erfolgt eine anteilmässige Kürzung des Beitrags. Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das Projekt trägt zur Erhaltung und Vermittlung sicherheits- und militärgeschichtlicher Aspekte mit überregionaler und nationaler Bedeutung bei. Es bestehen dokumentierte Bezüge zum Kanton Zürich, insbesondere über die Oerlikon- Bührle-Sammlung sowie den signifikanten Anteil Zürcher Besucherinnen und Besucher (16,5%). Damit entspricht das Vorhaben § 5 Abs. 1 lit. a VGF. Zudem leistet das Projekt einen Beitrag an die Bildung von Kindern und Jugendlichen über die Schweizer Militärgeschichte und bietet sich als ausserschulischen Lernort an.
3. Verein FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (Beratung und Schutz von Opfern von Arbeitsausbeutung mit Fokus auf Angestellte in Privathaushalten) Gesuchsteller/in Die FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration ist ein 1985 gegründeter, gemeinnütziger Verein mit Sitz in Zürich. Der Verein setzt sich für die Würde und Rechte von Migrantinnen ein und bekämpft Menschenhandel, Arbeits- ausbeutung, Gewalt sowie gesellschaftliche und struktu relle Diskriminierung. Die FIZ richtet sich insbesondere an besonders verletzliche Gruppen von Migrantinnen, etwa Frauen, die von Gewalt oder Ausbeutung betroffen sind. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Vorhaben Das Projekt «Beratung und Schutz von Opfern von Arbeits- ausbeutung mit Fokus auf Angestellte in Privathaushalten» verfolgt das Ziel, Migrantinnen, die in der Schweiz unter ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen leiden – insbeson dere in der Care-Arbeit innerhalb von Privathaushalten –, wirkungsvoll zu unterstützen und deren Rechte zu stärken. Diese Personen sind oft besonders verletzlich: Sie leben und arbeiten isoliert, haben einen unsicheren Aufenthalts- status, kaum soziale Netzwerke und keinen Zugang zu gewerkschaftlicher Unterstützung oder rechtlicher Bera- tung. Die FIZ will mit diesem Projekt ein niederschwelliges Bera- tungsangebot schaffen, das juristische, psychosoziale und arbeitsrechtliche Unterstützung vereint. Dafür soll innerhalb des Teams gezielt Fachwissen im Arbeitsrecht aufgebaut und ein anonym zugängliches Online-Beratungsangebot entwickelt werden. Parallel dazu sollen Fachpersonen von Arbeitsinspektoraten, Gewerkschaften, Beratungsstellen und weitere Schlüsselakteurinnen und Schlüsselakteure geschult und sensibilisiert werden, damit diese die Proble- matik besser erkennen und adäquat reagieren können. Dies geschieht durch Bildungsmodule und gezielte Netzwerk- arbeit. Kosten Fr. 903 972 Beantragter Beitrag Fr. 250 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 149 972 Standortgemeinden Fr. 10 000 Stiftungen und Private Fr. 20 000 Bund Fr. 110 000 Andere Fr. 364 000 Gewährter Beitrag Fr. 250 000
Bedingungen – Auflagen – Der Empfänger tauscht sich regelmässig mit den fach lichen Schlüsselakteurinnen und Schlüsselakteuren (Amt für Wirtschaft, kantonale Opferhilfestelle usw.) aus, insbesondere bei der Entwicklung von Leitfäden, Arbeits- instrumenten und Prozessen. – Der Empfänger reicht der Fondsverwaltung des Gemein- nützigen Fonds bis zum Projektabschluss jährlich einen Bericht über den Projektfortschritt ein. – Der Beitrag darf ausschliesslich für die Erkennung und Identifizierung von Opfern von Arbeitsausbeutung sowie für das umfassende Beratungsangebot verwendet wer- den. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, mit Ausnahme von § 3 Abs. 1 lit. c VGF, wonach das Vor haben von den Gemeinden, in denen es verwirklicht wird, in angemessenem Umfang unterstützt werden muss. Vor- liegend kann aber gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF davon abge- wichen werden, da es sich um ein kantonales Vorhaben handelt. Das Projekt behandelt ein gesellschaftlich dring liches und vernachlässigtes Thema: Arbeitsausbeutung von Migrantinnen, insbesondere im Care-Sektor. Es richtet sich an eine vulnerable Zielgruppe, die kaum Zugang zu Schutz oder Unterstützung hat. Das Projekt ist geeignet, um eine bestehende Lücke im Beratungsangebot zu schliessen. Hinweis Für allfällige Folgekosten, z. B. für die Weiterführung des Beratungsangebots, kann nicht mit zusätzlichen kantonalen Mitteln gerechnet werden.
4. Verein mannebüro züri (Pilotprojekt «Täterarbeit in Winterthur – Eröffnung des mannebüro züri in Winterthur») Gesuchsteller/in Der 1989 gegründete Verein mannebüro züri setzt sich für die Bekämpfung von häuslicher Gewalt im Kanton Zürich ein. Er bezweckt, die patriarchalen Gesellschaftsstrukturen und die Rollenteilung auf der Männerseite zu thematisieren sowie entsprechende Angebote für veränderungswillige Männer und männliche Jugendliche auszuarbeiten und bereitzustellen. Vorhaben Das mannebüro züri ist in Winterthur gut vernetzt und nimmt bereits seit 2009 in der Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt (AG HG Winterthur) eine wichtige und aktive Rolle ein. Die Beratungen für Männer werden bisher aber weiter- hin in Zürich durchgeführt. Mit einem möglichst zentralen Standort in Winterthur will das mannebüro züri mehr Männer aus dem Grossraum Winterthur erreichen und dort ab 2026 mit Beratungen auch mehr Täterarbeit leisten können. Männer und ihre Familien aus der Stadt Winterthur sowie Männer aus dem nordöstlichen Kantonsteil sollen direkt vor Ort angespro- chen werden, was die regionale Einbettung verstärkt. Neben der geografischen Nähe zu den Menschen ist auch das regionale und kulturelle Umfeld wichtig. Mit einem Anstieg an Beratungen in Winterthur möchte das manne- büro züri auch im nordöstlichen Kantonsteil seinen Beitrag zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt leisten. Zudem soll neben der Zusammenarbeit mit Behörden (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte usw.) oder Schulen und Jugendarbeit auch das Angebot für Selbstzahler (z. B. Beratungen bei konflikt reichen Trennungen/Scheidungen und Sexualität oder Trainings für Jugendliche) ausgeweitet werden. Kosten Fr. 150 000 Beantragter Beitrag Fr. 50 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 20 000 Standortgemeinde Fr. 20 000 Stiftungen und Private Fr. 60 000 Gewährter Beitrag Fr. 50 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Mit dem Starthilfebeitrag für die Beratungsstelle Winterthur wird ein wichtiger Beitrag an die Umsetzung der Instanbul- Konvention zum Schutz von Frauen und Mädchen im Kan- ton Zürich geleistet. Mit der niederschwelligen Beratung in der Nähe ihres Wohnorts können voraussichtlich Perso- nen angesprochen werden, die bisher nicht erreicht werden konnten.
5. Hier und Jetzt, Verlag für Kultur und Geschichte (Weltgeschichte der Schweiz) Gesuchsteller/in Der 1999 gegründete Verlag Hier und Jetzt, Verlag für Kul- tur und Geschichte GmbH mit Sitz in Zürich, stellt Bücher und Medien im Bereich Kultur und Geschichte her und vertreibt diese. Vorhaben In der Publikation «Weltgeschichte der Schweiz / Histoire mondiale de la Suisse» sollen in rund 100 Essays von je 3–4 Seiten mit Bildbegleitung auf rund 480 Seiten (auf Deutsch) bzw. rund 500 Seiten (auf Französisch; ver- legt durch Editions Livreo-Alphil) globale Bezüge von Orten in der Schweiz erzählt werden. Damit soll für historisch interessierte Personen ein neuer Blick auf die Geschichte der Schweiz als eine Ergänzung zum Historischen Lexikon der Schweiz ermöglicht werden. In der Publikation, die von der Schweizerischen Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialgeschichte herausgeben wird, soll der Kanton Zürich mit mehreren Beiträgen präsent sein. Auf Deutsch ist eine Auflage von 2000 Exemplaren und ein Verkaufspreis von Fr. 49 geplant. Kosten Fr. 172 000 Beantragter Beitrag Fr. 10 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 42 000 Stiftungen und Private Fr. 30 000 Andere Kantone Fr. 90 000 Gewährter Beitrag Fr. 10 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die Herausgeberschaft besteht aus erfahrenen Fachleuten, die beteiligten Verlage haben in Bezug auf Publikationen mit historischen Inhalten einen guten Namen. Die Publikation von schweizweiter Bedeutung leistet einen Beitrag an die Aufarbeitung der Geschichte der Schweiz und dürfte ein breites Publikum ansprechen.
6. LIMITA, Verein zur Prävention sexueller Ausbeutung (Präventionsportal: Wissen und Werkzeuge gegen sexuelle Ausbeutung) Gesuchsteller/in Der 1990 gegründete Verein LIMITA, Verein zur Prävention sexueller Ausbeutung (Limita), bezweckt den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung vor sexueller Ausbeutung. Als gemeinnützige Fachstelle engagiert sich Limita in der Prävention sexualisierter Ge- walt und ist in der Deutschschweiz das einzige Kompetenz- zentrum mit diesem Schwerpunkt. Das Fachstellenteam bildet, begleitet und berät Organisationen und Institutionen aus verschiedenen Bereichen wie etwa Schulen, stationäre Einrichtungen, Sport- und Freizeitvereine oder Kitas beim Aufbau von schützenden Strukturen zur Prävention sexuel- ler Ausbeutung. Gestützt auf § 40 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erhält der Verein jährliche Subventio- nen für den Betrieb der Fachstelle. Vorhaben Limita erarbeitet eine interaktive Plattform, die Grundlagen- wissen und Praxishilfen zum Thema Schutz vor sexueller Ausbeutung bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen digital, verständlich und zielgruppengerecht zur Verfügung stellt. Dank des Präventionsportals erhalten Leitungs- und Führungspersonen, Mitarbeitende, Freiwillige sowie Eltern und Erziehungsberechtigte rasch und praxis- nah Antworten und Empfehlungen zum Vorgehen bei Un sicherheiten zum Thema Prävention sexueller Ausbeutung. Das Präventionsportal soll über Projektende hinaus weiter- entwickelt und gepflegt werden, um das verfügbare Fach- wissen im Themenbereich sexuelle Ausbeutung auf dem neusten Stand zu halten. Inhalte sollen laufend überarbeitet und mit neuen Fachinformationen und Werkzeugen ergänzt werden. Alle Leistungen, die im Projekt Präventionsportal erbracht werden, unterscheiden sich von den Leistungen für den Betrieb der Fachstelle, die subventioniert werden. Kosten Fr. 278 440 Beantragter Beitrag Fr. 47 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 5 640 Stiftungen und Private Fr. 105 000 Andere Kantone Fr. 53 000 Bund Fr. 67 800 Gewährter Beitrag Fr. 47 000
Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das Projekt überzeugt inhaltlich durch seine hohe gesell- schaftliche Relevanz, fachliche Fundierung und praxisnahe Ausrichtung. Mit dem geplanten digitalen Portal soll erst- mals in der Schweiz ein umfassendes, zielgruppenspezifi- sches und multimedial aufbereitetes Informations- und Arbeitsinstrument entstehen. Dieses richtet sich nicht nur an Fach- und Leitungspersonen, sondern auch gezielt an Freiwillige, Eltern und kleinere Organisationen, die bisher oft nicht erreicht wurden. Die Inhalte werden fun- diert, verständlich und praxisnah aufbereitet und ermög lichen eine direkte Umsetzung im Alltag. Besonders hervor- zuheben ist der zukunftsgerichtete Ansatz. Die Plattform ist technisch so konzipiert, dass sie laufend aktualisiert und erweitert werden kann. Damit trägt das Projekt zur nachhaltigen Qualitätssteigerung der Präventionsarbeit in der Schweiz bei.
7. Verein Am Steuer nie! Schweiz (Entwicklung Scooter-Simulatoren zur Unfallprävention) Gesuchsteller/in Der 1992 gegründete Verein Am Steuer nie! Schweiz (ASN) bezweckt, durch Präventionsmassnahmen einen Beitrag zur Verminderung von Verkehrsunfällen insbesondere im Bereich von substanz-, müdigkeits- und ablenkungs bedingten Unfällen zu leisten. Vorhaben Seit 2021 dürfen 15-Jährige motorisierte Zweiräder bis 45 km/h fahren, 16-Jährige erhalten Zugang zu Motor rädern mit bis zu 125 ccm. Diese Gesetzesänderung schlägt sich in der Unfallstatistik nieder: Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung hat sich die Zahl der schweren Unfälle bei unter 18-jährigen Motorradfahrenden seitdem ver dreifacht. Häufige Ursachen sind insbesondere Unaufmerk- samkeit, Ablenkung, Vortrittsmissachtung, zu hohe Ge- schwindigkeit oder Alkoholkonsum. ASN setzt sich seit vielen Jahren für die Prävention von (Motorrad-)Unfällen in der Altersgruppe der Jugendlichen ein. Scooter-Simulationen sind hier integraler Bestandteil der in diesem Rahmen durchgeführten Schulung «Party ohne Crash», bei der 2024 im Kanton Zürich 2741 Jugend- liche im Alter von 14 bis 16 Jahren in 64 Einsätzen erreicht wurden. Nach nahezu 15 Jahren sind die Inhalte der Simulation-Software jedoch veraltet und bilden nicht mehr das veränderte Mobilitätsverhalten, die Schweizer Verkehrs- verhältnisse und bestehende didaktische Zugänge ab. Zudem steigt die Wartungsintensität der bestehenden Simulatoren. Ersatzteile sind kaum mehr erhältlich, und nur noch zwölf Scooter-Simulatoren sind einsatzfähig – einige davon nur eingeschränkt. Ein Ersatz der Geräte ist nicht möglich. Eine umfassende Marktabklärung hat ergeben, dass es derzeit kein geeignetes, auf Schweizer Verhältnisse abge- stimmtes Scooter-Simulationssystem für den schulischen Präventionsbereich gibt. Daher sollen gemeinsam mit dem Unternehmen Virtual Reality Training, mit dem ASN bereits erfolgreich den Velo-Fahrsimulator umgesetzt hat, ein neuer Scooter-Simulator entwickelt werden. Ziel ist, ein vielseitig einsetzbares, zukunftsfähiges Instrument zu schaffen, das sowohl den Schulunterricht als auch die Arbeit von Präventionspartnerinnen und -partnern unterstützt. Kosten Fr. 271 250 Beantragter Beitrag Fr. 135 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 25 000 Standortgemeinde Fr. 30 000 Stiftungen Fr. 28 000 Bund (Fonds für Verkehrssicherheit) Fr. 53 250 Gewährter Beitrag Fr. 135 000
Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Es handelt sich um eine einmalige Beschaffung, die der Modernisierung und nachhaltigen Verankerung einer be- stehenden, gut etablierten Massnahme zur Prävention von Motorradunfällen von Jugendlichen dient. Diese kommt Jugendlichen im Kanton Zürich zugute. Aufgrund der Erfah- rungen und der Aktivitäten der Trägerschaft ist mit einer erfolgreichen Umsetzung und Integration in die Praxis zu rechnen, wodurch ein längerfristiger Mehrwert entsteht.
8. Stiftung Yara (Aufbau der Kindertagesstätte Yara) Gesuchsteller/in Die Stiftung Yara mit Sitz in Zürich wurde am 9. Oktober 2024 mit dem Zweck gegründet, den Aufbau und Betrieb von Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern mit erhöhtem Betreuungs- und Pflegebedarf zu fördern, bei- spielhaft durch die Errichtung und den Betrieb einer spezia- lisierten Kindertagesstätte für Vorschulkinder mit seltenen oder schweren (chronischen) Erkrankungen. Die geplanten Betreuungsangebote zielen darauf ab, eine bestehende Versorgungslücke in der Schweiz zu schlies- sen, indem sie inklusive Dienstleistungen anbieten, die sowohl pädagogische als auch pflegerische Expertise integ- rieren. Die Stiftung möchte mit ihrem Angebot u. a. Kindern, die eine intensivere Betreuung und pflegerische Unter stützung benötigen, eine angemessene und qualitativ hoch- wertige Tagesbetreuung ermöglichen. Vorhaben Die «Kita Yara», die erste Pilot-Kindertagesstätte für Vor- schulkinder ab sechs Monaten mit erhöhtem Betreuungs- und Pflegebedarf u. a. aufgrund seltener oder schwerer chronischer Erkrankungen, soll in Zürich eröffnet werden. Unabhängig vom Standort soll die Kita Kindern im gesam- ten Kanton offenstehen. Nach einer 24-monatigen Start- phase mit bis zu zehn Plätzen soll der Regelbetrieb der Kita am 1. Januar 2028 aufgenommen werden. Nach erfolgrei- chem Start soll das Kita-Angebot auf andere Standorte im Kanton Zürich sowie in der ganzen Schweiz ausgedehnt werden und das erworbene Fachwissen auch regulären Kindertagesstätten zugänglich gemacht werden. Ab dem Frühjahr 2027 soll das Pilotprojekt Kita Yara selbsttragend sein. Die geplante Kita kombiniert pflegerische Betreuung mit pädagogischer Begleitung und soll den betroffenen Kindern den Zugang zu früher Förderung eröffnen. Das Pflegefach- personal wird durch die Kinder-Spitex gestellt werden, wohingegen die Kita Yara die Fachangestellten Betreuung und/oder heilpädagogische Früherzieherinnen und -erzieher stellt. Kosten Fr. 2 627 585 Beantragter Beitrag Fr. 370 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 1 837 585 Standortgemeinde Fr. 370 000 Stiftungen und Private Fr. 50 000 Gewährter Beitrag Fr. 370 000
Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, ausser dass der gesuchstellende Verein noch über keinen fünfjährigen erfolgreichen Leistungsausweis verfügt (§ 2 Abs. 2 VGF). Allerdings ist der Verein aus der Stiftung Hilfe für Kinder hervorgegangen, die seit 1992 besteht. Es kann daher gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF vom Erfordernis des fünfjährigen Leistungsausweises abgewichen werden. Das Projekt wird als sinnvoll und unterstützungswürdig bewertet, denn es leistet einen Beitrag an die frühkindliche Bildung und Betreuung von Kindern mit hohem Betreuungs- und Pflegebedarf. Gleichzeitig leistet es einen Beitrag an die Entlastung der betroffenen Familien, die oft einer grossen physischen und psychischen Belastung ausgesetzt sind. Dies ist dringend nötig, besteht doch anerkannter- massen ein sehr hoher und ungedeckter Bedarf an Entlas- tungsangeboten im Alltag für betroffene Familien. Das Angebot, das von Kindern im ganzen Kanton genutzt werden kann und überregionale Bedeutung hat, ist für den Kanton von grossem Interesse, weshalb ein Starthilfe- beitrag geleistet wird.
9. AS Verlag & Buchkonzept AG (Buchprojekt: Zürcher Dorfwelten von Marianne Siegenthaler) Gesuchsteller/in Der 1991 gegründete AS Verlag ist ein Sachbuchverlag, der spezialisiert ist auf hochwertige Publikationen in den Bereichen Alpinismus und Alpinkultur, Natur, Tourismus, Architektur, Kunst, Lifestyle sowie Sport- und Verkehrs geschichte. Vorhaben Der Kanton Zürich ist vielen vor allem durch seine Stadt- zentren bekannt. Die kleinen Dörfer und historischen Städt- chen bleiben dabei oft im Schatten. Das Buchprojekt «Zürcher Dorfwelten» der Zürcher Autorin Marianne Sie- genthaler widmet sich 23 ausgewählten Dörfern, die exemplarisch für die kulturelle, landschaftliche und histo rische Vielfalt des Kantons stehen. Ziel ist es, diesen oft übersehenen Orten Sichtbarkeit und Wertschätzung zu verleihen – in einem hochwertig gestalteten Buch, das zum bewussten Entdecken einlädt. Das Buch soll in einem grosszügigen Format (21×27 cm) mit rund 240 Seiten erscheinen. Der Inhalt wird auf extra dickem Papier (rund 150 g/m²) gedruckt, damit Fotos und Karten optimal zur Geltung kommen und die Seiten nicht durchscheinen. Das Cover erhält eine kratzfeste Spezial laminierung für Langlebigkeit und edle Haptik. Kosten Fr. 137 800 Beantragter Beitrag Fr. 70 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 44 800 Standortgemeinde Fr. 23 000 Gewährter Beitrag Fr. 70 000 Bedingungen – Auflagen Dem Gemeinnützigen Fonds sind 15 Belegexemplare zu zustellen. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die Publikation ist von breitem allgemeinem Interesse und kantonaler Bedeutung. Das Porträtieren von verschiedenen Gemeinden im Kanton Zürich kann einen wertvollen Beitrag zur Sichtbarkeit der gemeindlichen Vielfalt leisten und dazu animieren, verschiedene Gemeinden und Regionen zu entdecken.
10. Verein DarkSky Switzerland (Integraler Nachtplan Limmattal – nächtlicher Lebensraum für alle) Gesuchsteller/in Der 2000 gegründete gemeinnützige Verein DarkSky Switzerland setzt sich für den Erhalt und die Förderung der natürlichen Nachtdunkelheit und den Schutz der Nacht- landschaft ein. Im Fokus stehen dabei der Schutz von nachtaktiven Tieren und Pflanzen, der Erhalt der Biodiver sität sowie die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen. Vorhaben Das Projekt wurde im Rahmen des Bundesprogramms «Lebensqualität durch attraktive Landschaften und Bio diversität fördern» eingereicht. Ziel ist ein «integraler Nachtplan», der den bewussten Umgang mit künstlichem Licht regeln und die Dunkelheit als Ressource für Bio diversität, Gesundheit, Lebensqualität und Baukultur schüt- zen soll. Besonders am Siedlungsrand und in Grünzonen bzw. Naturräumen soll die Tier- und Pflanzenwelt geschützt und zugleich die Erholung des Menschen gefördert werden. Gleichzeitig soll im urbanen Raum ein nachhaltiger Umgang mit Licht als gestalterisches Element zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der Nacht ermöglicht werden. Das Limmattal wurde aufgrund seiner hohen Siedlungsdichte bei gleichzeitigem Vorhandensein von Naturräumen sowie der Vielfalt seiner Gemeinden als geeignete Modellregion ausgewählt. Vom Projekt profitieren die Natur selbst, die Verwaltungen der Gemeinden und Städte, die Bevölkerung, Vereine, private Akteure und das Gewerbe. Der Projekt ablauf gliedert sich in vier Phasen: Unter Einbezug ver- schiedener Fachleute und Akteure soll zunächst eine Be- standsaufnahme der aktuellen Lichtsituation erfolgen (1). Aus dieser soll ein «integraler Nachtplan» entwickelt wer- den (2). In sogenannten Laboren sollen konkrete Aktivitäten wie die Reduktion von Beleuchtung an Gewässern, Work- shops, Nachtspaziergänge oder Sensibilisierungskampag- nen durchgeführt werden (3). Die Labore sollen praktische Erfahrungen ermöglichen, neue Ideen erproben und die Akzeptanz in der Bevölkerung stärken. Schliesslich sollen die Ergebnisse der Labore evaluiert und in einem Leitfaden festgehalten werden (4) und die Erkenntnisse in einem iterativen Prozess in den integralen Nachtplan zurückflies- sen. Die Erkenntnisse sollen zu einem Modell führen, das nicht nur auf das Limmattal angewendet, sondern auch auf andere Regionen übertragen werden kann.
Kosten Fr. 380 000 Beantragter Beitrag Fr. 90 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 18 000 Standortgemeinde Fr. 52 000 Andere Kantone Fr. 30 000 Bund Fr. 190 000 Gewährter Beitrag Fr. 90 000 Bedingungen Der Beitrag steht unter der Bedingung, dass das Projekt durch den Bund ausgewählt und mitfinanziert wird. Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das Projekt leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Biodiversität, zur nachhaltigen Raumentwicklung und zur Stärkung der regionalen Identität. Es steht in Einklang mit den Aufgaben und Zielen des Kantons und kann für kantonseigene Aktivitäten wie z. B. für die Umsetzung der Motion KR-Nr. 351/2019 betreffend Raumentwicklung und Nacht wertvolle Inputs generieren.
11. Verein Wohnstätten Zwyssig (Um- und Erweiterungsbauprojekt «Glättlipark» der Wohnstätten Zwyssig) Gesuchsteller/in Der 1971 gegründete gemeinnützige Verein Wohnstätten Zwyssig bezweckt die Führung von Wohn- und Beschäf tigungsformen, in denen Erwachsene mit einer primär geistigen Beeinträchtigung ein Zuhause mit geeigneter Unterkunft sowie Betreuung und Verpflegung finden. Vorhaben Mit dem Um- und Erweiterungsbauprojekt «Glättlipark» der Wohnstätten Zwyssig soll das bestehende, aber in die Jahre gekommene Wohnhaus Glättli saniert, erweitert und an die heutigen Wohn- und Nutzungsbedürfnisse sowie die geltenden Pflegestandards angepasst werden. Die Räume sollen altersgerecht und barrierefrei werden. Für die Be- wohnenden sollen der Wohnraum mit Kochnischen und Kühlschränken sowie die Nasszellen mit Duschen und Toiletten erweitert und pro Etage ein Begegnungsraum für gemeinsame Aktivitäten geschaffen werden. Ausserdem sollen Büroräumlichkeiten für die Mitarbeitenden geschaf- fen und bestehende Räumlichkeiten wie die Küche opti- miert werden. Gleichzeitig werden neue barrierefreie Aussenräume geschaffen. Der gesamte Umbau soll ökolo- gisch und nachhaltig durch den Einsatz langlebiger Mate- rialien erfolgen. Das Projekt berücksichtigt die Bedürfnisse der Bewohnenden mit unterschiedlichem Betreuungs- und Pflegebedarf sowie die Wahlfreiheit und die Selbst bestimmung. Kosten Fr. 9 250 000 Beantragter Beitrag Fr. 400 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 6 450 000 Standortgemeinde Fr. 50 500 Stiftungen und Private Fr. 849 500 Andere Fr. 1 500 000 Gewährter Beitrag Fr. 400 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Mit den im Rahmen des Projekts zusätzlich erstellten Zim- mern stehen mehr Plätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Sie bieten den Bewohnenden bei veränder- ten Lebensumständen auch eine gewisse Flexibilität bezüglich der Wohnmöglichkeiten und damit einhergehend auch mehr Selbstbestimmung. Mit altersgerechten und barrierefreien Wohnplätzen soll zudem ermöglicht werden, auch im höheren Alter in der bisherigen Umgebung bleiben zu können.
12. Stiftung Jugendwohnnetz JUWO (Kauf und Sanierung Liegenschaft Neumattstrasse 4, Dietikon) Gesuchsteller/in Die seit 1986 bestehende Stiftung Jugendwohnnetz JUWO bezweckt, im Raum Zürich preiswerten Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung zu beschaffen und zu erhalten. Vorhaben Die Stiftung Jugendwohnnetz JUWO hat die Gelegenheit, an der Neumattstrasse 4 in der Nähe des Bahnhofs Dietikon ein Grundstück mit einer Fläche von 423 m² und einem sanierungsbedürftigen Einfamilienhaus aus dem Jahre 1927 zu erwerben. Hier soll gemäss Stiftungszweck wei terer bezahlbarer Wohnraum für sechs junge Erwachsene im Alter von 16 bis 28 Jahren in Ausbildung, die ein jähr liches Bruttoeinkommen von weniger als Fr. 30 000 erzie- len, entstehen. Das bestehende Gebäude muss baulich und energetisch umfassend instand gesetzt werden. Neben der Neukonstruktion des Dachs mit Dämmung und neuer Lukarne sowie Fenster- und Türenersatz stehen die Er- neuerung aller Leitungen sowie der Heizungsersatz mit Fernwärme an. Gleichzeitig werden alle Nasszellen und die Küche optimiert und umfassend erneuert sowie die Ober- flächen aufgefrischt oder ersetzt. Mit dem Ausbau des Dachgeschosses können zwei zusätzliche Zimmer und eine Nasszelle dazugewonnen werden. Auch die Umgebung erfährt wo nötig eine Auffrischung und erhält mangels Terrasse oder gedeckten Sitzplatzes eine Ergänzung mit einem vorfabrizierten Gartenhaus mit offenem Unterstand. So entsteht zeitgemässer Wohnraum für sechs Mieterinnen und Mieter. Im Rahmen der Instandsetzung des Gebäudes sollen Mitwirkungsmöglichkeiten für Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler sowie weitere Jugendliche angeboten werden. Kosten Fr. 2 150 000 Beantragter Beitrag Fr. 400 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 1 500 000 Standortgemeinde Fr. 50 000 Stiftungen und Private Fr. 200 000 Gewährter Beitrag Fr. 400 000 Bedingungen – Auflagen Der Beitrag darf nicht für den Kauf der Liegenschaft ver- wendet werden. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Im Kanton Zürich mangelt es an bezahlbarem Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung mit geringen finanziellen Mitteln. Das Projekt ermöglicht, langfristig sechs bezahl bare, lernförderliche Wohnmöglichkeiten für junge Men- schen in Ausbildung zu schaffen.
13. Verein muse-um-zürich (#ZukunftKulturerbeZH – Initiative für ein digitales Inventar und Portal im Kanton Zürich) Gesuchsteller/in Der 2006 gegründete Verein muse-um-zürich ist eine Dach- organisation / Netzwerk der Museen in der Region Zürich. Er fördert und unterstützt folgende Bestrebungen: Steige- rung der Aufmerksamkeit der Bevölkerung und Meinungs- träger für eine vielfältige Museumslandschaft, Aufzeigen der gesellschaftlichen Bedeutung der Museen, nachhaltige Positionierung der Museen im Kultur-, Bildungs- und Freizeitangebot sowie Vernetzung und fachliche Weiter bildung der Mitglieder. Vorhaben Mit dem Projekt wird bezweckt, das vielfältige kulturelle Erbe in den Museen des Kantons Zürich systematisch zu inventarisieren, zu digitalisieren und über ein gemeinsames Portal allen zugänglich zu machen. Kern des Projekts ist der Einsatz von museum-digital zur Erfassung und Zugäng- lichmachung des Zürcher Kulturerbes: museumdigital ist eine Community-basierte Inventarisierungslösung mit integrierter Publikationsplattform, die europaweit erprobt ist und sich ideal für die Bedürfnisse der Museen der Re- gion Zürich eignet. Um das Kulturerbe auch kommunikativ aufzuwerten, ist eine attraktive Online-Plattform mit zu- sätzlichen Inhalten wie Objektgeschichten geplant. Die Datenbank «musdb» ist einsatzbereit. Es sind keine Anpas- sungen oder Individualisierungen nötig. Für das Kulturerbe- Portal ist eine ansprechende, nutzerorientierte digitale Plattform vorgesehen. Dazu soll das Standard-Portal von museumdigital (zh.ch.museum-digital.org/home) auf einer eigens erstellten Webseite integriert und mit kommunika tivem Mehrwert (z. B. Objekt des Monats, Hintergrund geschichten zu Objekten) angereichert werden. Kosten Fr. 1 393 730 Beantragter Beitrag Fr. 738 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 164 250 Standortgemeinde Fr. 40 000 Stiftungen und Private Fr. 451 480 Gewährter Beitrag Fr. 738 000 Bedingungen – Auflagen Der Verein nimmt mit den Trägerschaften von museums- online und von Archives Online Kontakt auf und prüft eine Verknüpfung der geplanten Sammlungsdatenbank mit museums-online bereits in der Pilotphase. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das Projekt beabsichtigt, eine bestehende Lücke zu schlies- sen: Es sollen ein Kulturerbe-Portal und eine Sammlungs- datenbank der Museen geschaffen werden, die im Verein museumzürich zusammengeschlossen sind.
14. Verein amiamusica (RESONATE – Eltern-Kind-Bindung und Gesundheit bei Früh- und Risikogeburt mit einer musikbasierten digitalen Gesundheitsintervention fördern) Gesuchsteller/in Der 2017 gegründete Verein bezweckt die Förderung der Anwendung von Musik für Eltern von frühgeborenen Kindern durch Erfahrungsaustausch, Wissenssynthese und -vermittlung, Kompetenzförderung sowie Partizipation. Vorhaben Für Eltern ist eine Früh- oder Risikogeburt eine grosse Belastung. Stress und Lärm auf der Neonatologie stören die Bindung und gefährden die Entwicklung des Kindes. Musik- therapie kann stabilisieren, entspannen und nachweislich die neurologische Entwicklung fördern. Doch viele Eltern kennen diese Möglichkeit nicht. Da Musiktherapie jedoch je nach Spitalstandort nicht verfügbar und eine musikthera- peutische Nachsorge nicht vorhanden ist, können nicht alle betroffenen Familien erreicht werden. Hier setzt das Projekt RESONATE an: Als Prototyp einer Gesundheits- und Musik-App unterstützt es Eltern mit personalisierten Ge- sundheitsinformationen zu Musik und (Früh-)Geburt, inter- aktiver Begleitung (z. B. Liedtexte, Video-Tutorials zur beruhigenden Stimmanwendung, Tagebuchfunktion) sowie einem Chatbot-gestützten Coaching. Diese Funktionen basieren auf den Erkenntnissen eines Vorprojekts, das aus der Zusammenarbeit von amiamusica mit den Hochschulen (Universität Zürich, Careum Hochschule Gesundheit, Zürich) sowie dem Universitätsspital Zürich (USZ) die Bedürfnisse von Eltern und Fachpersonen bereits wissenschaftlich erhoben hat. Die Entwicklung des Prototyps sowie die Implementierung erfolgen in Zusammenarbeit mit dem USZ. In einem ersten Schritt wird die App im Raum Zürich getestet und evaluiert. Anschliessend ist – in einem Folge- vorhaben – eine Skalierung auf die gesamte Schweiz vor- gesehen. Kosten Fr. 166 046 Beantragter Beitrag Fr. 90 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 21 046 Standortgemeinde Fr. 5 000 Stiftungen und Private Fr. 25 000 Sponsoren Fr. 25 000 Gewährter Beitrag Fr. 90 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Es schafft ein niederschwelliges Gesundheitsangebot und leistet damit einen wichtigen Beitrag im Bereich der geburt- lichen Nachsorge. Langfristig trägt das Vorhaben dazu bei, die familienzentrierte Versorgung im Kanton Zürich zu stärken und Fachpersonen durch elterngeführte Interven- tionen zu entlasten bei gleichzeitiger Verbesserung der psychosozialen Gesundheit der Eltern.
15. Verein BirdLife Zürich (366 Flügelschläge – Jubiläumskampagne 2026–29) Gesuchsteller/in BirdLife Zürich ist der Verband der Naturschutzvereine in den Gemeinden des Kantons Zürich. Der 1928 gegründete Verein bezweckt den Schutz, die Pflege und die Verbesse- rung der natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen, insbesondere der Vogelwelt, sowie die Erhaltung und Förderung der natürlichen biologischen Vielfalt und einer naturnahen Landschaft im Kanton Zürich. Vorhaben Mit der neuen Kampagne «366 Flügelschläge» legt BirdLife Zürich zu seinem 100-Jahr-Jubiläum im Jahr 2028 den Fokus vollständig auf Lebensräume in Form von kleinen bis mittelgossen Flächen (Naturinseln). Diese können sich im Siedlungsraum, im Wald und in der Kulturlandschaft befinden. Mit dem Ziel, 50 Naturinseln zu realisieren, sollen solche Flächen gefunden, gesichert und darauf wertvolle Lebensräume geschaffen werden. Indem die Naturinseln überall im Kanton liegen können, richtet sich die Kampagne grundsätzlich an die gesamte Bevölkerung und eine breite Teilnehmerschaft. Einerseits soll der Wert solcher Natur- inseln für die Förderung der Biodiversität und ihre Funktion als Teil einer ökologischen Infrastruktur bekannt gemacht werden. Anderseits sollen mit den 50 realisierten Projekt- flächen konkrete Trittsteine geschaffen werden, die auch als Inspiration für weitere ähnliche Aufwertungen dienen. Mit dem innovativen Ansatz einer «Kleinflächen-Vermitt- lung» sollen Flächen, Finanzen und Umsetzende/Betreuen- de zusammengeführt werden. Es ist eine intensive mediale Begleitung auf unterschiedlichen Kommunikationswegen, u. a. mit einem modern interpretierten digitalen Kalender, vorgesehen. Damit soll die Wichtigkeit der Erhaltung und Neuschaffung von Naturinseln einem möglichst breiten Teil der Bevölkerung vermittelt werden. Kosten Fr. 1 555 000 Beantragter Beitrag Fr. 600 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 200 000 Standortgemeinde Fr. 175 000 Stiftungen und Private Fr. 470 000 Sponsoren Fr. 110 000 Gewährter Beitrag Fr. 500 000 Bedingungen – Auflagen –
Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Es leistet einen wertvollen Beitrag zur Förderung der Biodiversität im Kanton Zürich, gerade auch im Bereich der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit und ergänzt die Bestrebungen des Kantons (Fachstelle Naturschutz). Auf- grund der Regelmässigkeit von Beiträgen aus dem Gemein- nützigen Fonds an BirdLife Zürich und BirdLife Schweiz in den letzten Jahren und deren Beitragshöhen ist vorlie- gend ein Beitrag von Fr. 500 000 angemessen. Die Beträge sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 eingestellt und der Fonds kann diese Verpflichtungen mit den ihm zugewiesenen Mitteln erfüllen.
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Den folgenden Empfängerinnen und Empfängern werden für die genannten Vorhaben die folgenden Beiträge aus dem Gemeinnützigen Fonds gewährt:
1. Schweizerische Gesellschaft für gynäkologische Endokrinologie, Fr. 21 000 Kontrazeption und Menopause (RUND UM Wechseljahre)
2. Verein Militär- und Festungsmuseum Full-Reuenthal Fr. 500 000 (Erweiterung Schweizerisches Militärmuseum Full)
3. Verein FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration Fr. 250 000 (Beratung und Schutz von Opfern von Arbeitsausbeutung mit Fokus auf Angestellte in Privathaushalten)
4. Verein mannebüro züri Fr. 50 000 (Pilotprojekt «Täterarbeit in Winterthur – Eröffnung des mannebüro züri in Winterthur»)
5. Hier und Jetzt, Verlag für Kultur und Geschichte Fr. 10 000 (Weltgeschichte der Schweiz)
6. LIMITA, Verein zur Prävention sexueller Ausbeutung Fr. 47 000 (Präventionsportal: Wissen und Werkzeuge gegen sexuelle Ausbeutung)
7. Verein Am Steuer nie! Schweiz Fr. 135 000 (Entwicklung Scooter-Simulatoren zur Unfallprävention)
8. Stiftung Yara Fr. 370 000 (Aufbau der Kindertagesstätte Yara)
9. AS Verlag & Buchkonzept AG Fr. 70 000 (Buchprojekt: Zürcher Dorfwelten von Marianne Siegenthaler)
10. Verein DarkSky Switzerland Fr. 90 000 (Integraler Nachtplan Limmattal – nächtlicher Lebensraum für alle)
11. Verein Wohnstätten Zwyssig Fr. 400 000 (Um- und Erweiterungsbauprojekt «Glättlipark» der Wohnstätten Zwyssig)
12. Stiftung Jugendwohnnetz JUWO Fr. 400 000 (Kauf und Sanierung Liegenschaft Neumattstrasse 4, Dietikon)
13. Verein museumzürich Fr. 738 000 (#ZukunftKulturerbeZH – Initiative für ein digitales Inventar und Portal im Kanton Zürich)
14. Verein amiamusica Fr. 90 000 (RESONATE – Eltern-Kind-Bindung und Gesundheit bei Früh- und Risikogeburt mit einer musikbasierten digitalen Gesundheits- intervention fördern)
15. Verein BirdLife Zürich Fr. 500 000 (366 Flügelschläge – Jubiläumskampagne 2026–29) Total Fr. 3 671 000
II. Die Gewährung erfolgt unter den Bedingungen und Auflagen, die in den Erwägungen zu den einzelnen Beiträgen genannt sind, sowie unter den folgenden allgemeinen Bedingungen und Auflagen: a) Die Empfängerin oder der Empfänger hat der Fondsverwaltung elek- tronisch die Erfüllung aller Auflagen zuzusichern (Bedingung). b) Die Empfängerin oder der Empfänger kann die Fondsverwaltung elektronisch um Auszahlung der ersten 90% des Beitrags ersuchen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist (Ablauf der Be- schwerdefrist) und alle Bedingungen für diese Auszahlung erfüllt sind (Bedingung für diese Auszahlung). c) Die Empfängerin oder der Empfänger kann die Fondsverwaltung elektronisch und unter Einreichung eines Schlussberichts gemäss § 11 Abs. 2 Satz 1 LFG um Auszahlung der restlichen 10% des Beitrags ersuchen (Bedingung für diese Auszahlung). d) Der Anspruch auf Auszahlung des Beitrags oder von Teilen davon wird auf fünf Jahre seit diesem Beschluss befristet. Die Fondsver- waltung kann diese Frist aus besonderen Gründen erstrecken. e) Die Empfängerin oder der Empfänger hat geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption und Kickbacks, zu treffen (Auflage). f) Die Empfängerin oder der Empfänger hat den Gemeinnützigen Fonds an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwähnen, wenn möglich unter Verwendung des Logos des Gemeinnützigen Fonds (Auflage). g) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Herkunft der Mittel von Swisslos Interkantonale Landeslotterie (Swisslos) zu erwähnen, unter Verwendung des Logos von Swisslos (Auflage).
h) Ergibt sich nach der Verwirklichung des Vorhabens eine Überfinan- zierung, hat die Empfängerin oder der Empfänger dem Gemeinnüt- zigen Fonds davon den Teil zu erstatten, der dem Anteil des Fonds an der Finanzierung des Vorhabens entspricht (Auflage). III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, die Beiträge gemäss Dis- positiv I unter Berücksichtigung der Bedingungen und Auflagen gemäss Dispositiv II auszubezahlen. IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen. V. Mitteilung an die Empfängerinnen und Empfänger der Beiträge gemäss Dispositiv I (durch die Finanzdirektion), die Finanzkommission des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli