Baulandreserve für künftige Erweiterung des Staatsarchivs des Kantons Zürich, Sicherstellung, Auftrag
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Juni 2010
989. Baulandreserve für künftige Erweiterung des Staatsarchivs
Erwägungen
des Kantons Zürich Das Staatsarchiv ist das zentrale Archiv des Kantons Zürich und seiner Rechtsvorgänger. Es verfügt über die schriftliche Tradition im Kanton Zürich von der ersten Karolingerurkunde Mitte des 9. Jahrhunderts bis zu den Akten des jungen 21. Jahrhunderts. Das auf dem Areal der Universität Zürich-Irchel gelegene, von den Architekten Jakob Schilling und Claudia Bersin, Zürich, geplante und ausgeführte Staatsarchiv wurde 1982 in Betrieb genommen. Früher als erwartet stiess der seinerzeit aufgrund heutiger Bedarfs- und Wachs- tumsprognosen konzipierte Betrieb an seine Kapazitätsgrenzen. Bereits 1994 plante deshalb das Hochbauamt im Auftrag der Direktion des Innern einen Erweiterungsbau, der im Oktober 2007 dem Staatsarchiv übergeben werden konnte. Unabhängig davon, ob in Zukunft vermehrt elektronische Daten anstelle von papiergebundenen Akten produziert werden, werden dem Staatsarchiv in den nächsten 20 Jahren die Unterlagen aus dem Zeit- raum 1990–2010 abgeliefert. Zudem sind im heutigen Zeitpunkt noch gut zehn Laufkilometer Akten aus den Ablieferungsjahren 1987 bis 2001 nicht erschlossen. Sie müssen in den nächsten Jahren nach und nach be- arbeitet und eingelagert werden. Als Folge wird das Staatsarchiv einen nächsten und übernächsten Erweiterungsbau brauchen. Nach ersten Schätzungen des Staatsarchivs wird die nächste Erweiterung etwa 2020 in Betrieb genommen werden müssen und eine übernächste – je nach Dimensionierung von Erweiterungsetappe 2 – etwa 2035. Bei der Projektierung des ersten Erweiterungsbaus wurde die zu- künftige Raumentwicklung des Staatsarchivs mitbedacht: In KRB Nr. 3771/2000 heisst es: «Da es sich beim Staatsarchiv um einen ausge- wiesenen Wachstumsbetrieb handelt, werden im Neubau konzeptionell konstruktive und statische Vorkehrungen getroffen, um jederzeit eine [...] Erweiterung in horizontaler Richtung zu ermöglichen.» Der Land- streifen im Südwesten des Staatsarchivs reicht für die Umsetzung der notwendigen Erweiterungen aus; mit diesen Landreserven können die Archivbedürfnisse für die nächsten 80 Jahre gedeckt werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Staatsarchiv aufgrund der sehr hohen bau- lichen und sicherheitstechnischen Anforderungen, aber auch wegen der hohen klimatischen und technischen Anforderungen standortgebunden ist und nicht beliebig ausgelagert werden kann.
Das Areal, auf dem das Staatsarchiv untergebracht ist, wird mehr- heitlich durch die Universität belegt. Es ist anzunehmen, dass der Raumbedarf der Universität auch in den nächsten Jahren steigen wird, weshalb künftige Erweiterungen des Staatsarchivs nur in Abgleich mit den universitären Bedürfnissen erfolgen sollen. So ist davon auszugehen, dass bestehende flache Einzelbaumassnahmen, wie dies beim heutigen Staatsarchiv der Fall ist, künftig durch neue mehrgeschossige Gebäude ersetzt werden. Damit könnte dem Raumbedarf des Staatsarchivs und der Universität Rechnung getragen werden.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern, der Bildungs- direktion und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Direktion der Justiz und des Innern, die Bildungsdirektion und die Baudirektion werden beauftragt, die notwendigen Schritte einzu- leiten, damit die langfristige Entwicklung des Staatsarchivs und der Universität am Standort Zürich-Irchel sichergestellt werden kann.
II. Mitteilung an die Bildungsdirektion, die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi