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Decision

RRB Nr. 993/2022

Baugewerbliche Berufsschule Zürich, Stellenplan

6 da fanadur 2022German6 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Juli 2022

993. Baugewerbliche Berufsschule Zürich (Stellenplan, Anpassung und Reduktion) Der Stellenplan der Baugewerblichen Berufsfachschule Zürich (BBZ) wurde mit Verfügung der Volkswirtschaftsdirektion vom 23. November 1998 letztmals gesamthaft festgelegt. Mit Verfügungen der Bildungs- direktion vom 28. Juli 2003, vom 16. Februar 2011, vom 30. August 2012, vom 4. Januar 2017 und vom 12. Dezember 2019 wurde der Stellenplan angepasst. Im Rahmen eines Führungs- und Organisationsentwicklungspro- zesses hat die BBZ ihre Führungsstrukturen und Verwaltungsprozesse beleuchtet. Zusätzlich wurden die Auswirkungen der in der Folge des Projekts Kompetenzzentren erhöhten Anzahl Lernenden ermittelt. Ebenfalls in die Überlegungen eingeflossen ist der Bezug des Neubaus im Sommer 2024 und die damit einhergehende Zusammenlegung von derzeit zwei Standorten. Mit Schreiben vom 11. April 2022 beantragt die BBZ eine Neufestlegung des Stellenplans aufgrund der Ergebnisse des erwähnten Prozesses. Dabei wurde festgestellt, dass die gegenwärtig hohe Belastung der Abteilungsleitungen durch Verschiebung von anspruchsvollen Verwal- tungs- und Administrationsarbeiten zu einer neu zu schaffenden Stelle Adjunkt/in erheblich gemindert werden kann. Ausserdem soll die Ad- junktin oder der Adjunkt mithelfen, die Prozesse der Schule zu verein- heitlichen und zu modernisieren sowie die Schulleitung in personellen Fragestellungen zu unterstützen. Aufgrund dieser wichtigen Aufgaben soll die Adjunktin oder der Adjunkt Teil der erweiterten Schulleitung sein. Zu schaffen sind somit 1,0 Stellen Adjunkt/in in Lohnklasse 19 ge- mäss Vollzugsverordnung zum Personalgesetz (VVO, LS 177.111). Die BBZ ist in zwei grossen Abteilungen (Planung und Rohbau, Mon- tage und Ausbau) organisiert. Diese werden je durch eine Stelle Abtei- lungsleiter/in und durch deren Stellvertretungen geleitet. Die sich so er- gebende Führungsspanne (95 bzw. 94 Lehrpersonen pro Abteilung) lässt sich gemäss Antrag der BBZ durch Co-Leitungen der Abteilungen halbieren. Die Co-Leitungen haben so mehr Kapazitäten für ihre Kern- aufgaben in der Schulentwicklung und Qualitätssicherung. Wie bis anhin übt ein/e Abteilungsleiter/in die Funktion der Prorektorin oder des Pro- rektors aus. Da sich die Co-Leitungen einer Abteilung gegenseitig ver- treten, werden die bisherigen 2,0 Stellen Stellvertretende/r Abteilungs- leiter/in nicht mehr benötigt.

Das Segment Weiterbildung der BBZ ist eng mit der beruf‌lichen Grundbildung verflochten und als jeweiliger Fachbereich an die beiden erwähnten Abteilungen gebunden. Die Führung der Abteilungen in der beruf‌lichen Grundbildung verlangt aufgrund der Grösse der Schule sehr viel Aufmerksamkeit, sodass in der jetzigen Struktur den Belangen der Weiterbildung durch die Abteilungsleitungen zu wenig Rechnung ge- tragen werden kann. Die BBZ verspricht sich durch die Entflechtung der Weiterbildung von der beruf‌lichen Grundbildung und der Organisation der Weiterbildung als eigene Abteilung eine weitere Stärkung des Be- reichs. Die Änderungen in den Abteilungsleitungen bedingen die Schaffung von 3,0 Stellen Abteilungsleiter/in gemäss Mittelschul- und Berufs- schullehrerverordnung (MBVO, LS 413.111) und die Aufhebung von 2,0 Stellen Stellvertretende/r Abteilungsleiter/in gemäss MBVO. Im Rahmen des Projekts Kompetenzzentren erhöht sich die Anzahl der Lernenden an der BBZ bei den Berufen Schreiner/in EFZ, Schreiner- praktiker/in EBA, Metallbauer/in EFZ, Metallbaupraktiker/in EBA, und Zeichner/in EFZ Fachrichtung Ingenieurbau um insgesamt rund

Erwägungen

180. Dies hat einen höheren Verwaltungsaufwand zur Folge. Deswegen beantragt die BBZ zusätzlich 1,0 Stellen Verwaltungssekretär/in in Lohn- klasse 12 VVO. Aufgrund der steigenden Anzahl Lernender und der Zusammenle- gung der beiden Schulstandorte wird die Mediothek der BBZ künftig mehr Lernenden zur Verfügung stehen. Bisher betreibt die BBZ gemein- sam mit der Berufsmaturitätsschule Zürich eine Mediothek im Schulhaus Lagerstrasse. Neu wird die BBZ allein den Betrieb im neuen Schulhaus sicherstellen müssen. Damit das Angebot von allen Lernenden genutzt werden kann, muss die Mediothek mindestens täglich halbtags geöffnet sein. Dazu bedarf es einer Aufstockung der bisherigen 0,4 Stellen auf 0,5 Stellen Bibliothekar/in in Lohnklasse 14 VVO. In den Bereichen Betrieb und Technik wurde kein Anpassungsbedarf festgestellt. Die Stellenpläne bleiben in diesen Sparten unverändert. Die Einreihung der Stellen Adjunkt/in und Verwaltungssekretär/in in die Lohnklassen 19 bzw. 12 VVO erfolgte anhand einer standardi- sierten Funktionsbeschreibung. Diese wurde 2019 im Rahmen einer ge- samthaften Überprüfung der Lohnklassen des Verwaltungs- und Be- triebspersonals in den Mittel- und Berufsfachschulen gemäss der Ver- einfachten Funktionsanalyse festgelegt und in diesem Zusammenhang von der Fachstelle Lohn gutgeheissen. Mit Beschluss vom 12. Dezember 2016 hat der Kantonsrat die Lehr- werkstätte für Möbelschreiner (LWZ) auf den 31. Dezember 2021 auf- gehoben (Vorlage 5282a). Die LWZ gehörte organisatorisch zur BBZ.

Aufgrund der Schliessung der LWZ werden die folgenden Stellen auf- gehoben: Stellen Richtposition Lohnklasse 1,0 Leiter/in MBVO 4,0 Lehrmeister/in MBVO 0,5 Verwaltungssekretär/in 12 VVO 1,0 Handwerkermeister/in 14 VVO In der Übersicht ergeben sich für die BBZ somit folgende Anpassun- gen des Stellenplans: Richtposition Stellen bisher Stellen neu Lohnklasse Abteilungsleiter/in 1,0 4,0 MBVO Stv. Abteilungsleiter/in 2,0 0 MBVO Adjunkt/in 0 1,0 19 VVO Verwaltungssekretär/in 6,3 6,8 12 VVO Bibliothekar/in mbA 0,4 0,5 14 VVO Leiter/in Lehrwerkstätte 1,0 0 MBVO Lehrmeister/in 4,0 0 MBVO Handwerkermeister/in 1,0 0 14 VVO Total 15,7 12,3 Aufgrund dieser Anpassungen ist der Stellenplan der BBZ mit ins- gesamt 3,4 Stellen weniger auf den 1. Januar 2023 wie folgt neu festzu- legen: Stellen Richtposition 1,0 Rektor/in MBVO 1,0 Prorektor/in MBVO 4,0 Abteilungsleiter/in MBVO Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Adjunkt/in 19 1,0 Rechnungssekretär/in 16 1,0 Verwaltungsassistent/in 15 6,8 Verwaltungssekretär/in 12 0,5 Bibliothekar/in mbA 14 1,0 Hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/in 16 1,0 Hausmeister/in 13 2,0 Hauswart/in 11 2,0 Techniker/in 15 1,0 Technische/r Assistent/in 12 Die Stellen sollen zur Vorbereitung der organisatorischen und räum- lichen Änderungen auf den 1. Januar 2023 geschaffen werden. Die Be- setzung erfolgt abhängig vom Stand der Arbeiten in den verschiedenen Projekten fortlaufend bis im Sommer 2024.

Der mit der Neufestlegung des Stellenplans einhergehende geringe Personalminderaufwand von knapp Fr. 40 000 ist im Budget 2022 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022–2025, Planjahre 2023–2025, in der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Stellenplan für die Baugewerbliche Berufsschule Zürich wird mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 wie folgt festgelegt: Stellen Richtposition 1,0 Rektor/in MBVO 1,0 Prorektor/in MBVO 4,0 Abteilungsleiter/in MBVO Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Adjunkt/in 19 1,0 Rechnungssekretär/in 16 1,0 Verwaltungsassistent/in 15 6,8 Verwaltungssekretär/in 12 0,5 Bibliothekar/in mbA 14 1,0 Hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/in mbA 16 1,0 Hausmeister/in 13 2,0 Hauswart/in 11 2,0 Techniker/in 15 1,0 Technische/r Assistent/in 12

II. Mitteilung an den Präsidenten der Schulkommission Baugewerb- liche Berufsschule Zürich, René Spack, Via Bot Fiena Sura 5, 7014 Trin, den Rektor der Baugewerblichen Berufsschule Zürich, Heinz Schlegel, Reishauerstrasse 2, 8090 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli