RRB Nr. 997/2011
Gemeindewesen, Oberstufenschulgemeinde Wädenswil-Schönenberg-Hütten, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
24 d’avust 2011German2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Oberstufenschulgemeinde Wädenswil-Schönenberg-Hütten, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. August 2011
997. Gemeindeordnung (Oberstufenschulgemeinde Wädenswil- Schönenberg-Hütten)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die politi- schen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Re- gierungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Oberstufenschulgemeinde Wädenswil- Schönenberg-Hütten haben am 15. Mai 2011 an der Urne einer Total- revision der Gemeindeordnung zugestimmt. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen Anpassungen an die neue Kantonsverfassung und das Gesetz über die politischen Rechte. Die Bestimmungen geben zu kei- nen rechtlichen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Bildungsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Oberstufenschulgemeinde Wädenswil-Schönenberg-Hütten am 15. Mai 2011 beschlossene Ge- meindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an die Schulpflege der Oberstufenschulgemeinde Wä- denswil-Schönenberg-Hütten, Fuhrstrasse 16b, Postfach 373, 8820 Wä- denswil, den Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi