Deutsch
Die Ausgleichskasse und das Sozialversicherungsgericht sind gemäss Art. 190 BV zur Anwendung von Art. 35 AHVG (Rentenplafonierung) verpflichtet. Hinzu kommt, dass das Bundesgericht die Verfassungs- und Konventionskonformität der Rentenplafonierung bei Ehegatten bereits bestätigt hat (BGE 140 I 77).