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Erträge aus Vermietung von Liegenschaften, welche der Beschwerdeführer gegenüber dem Steueramt als Geschäftsvermögen deklarierte, stellen beitragspflichtiges Einkommen dar, Rückweisung an Ausgleichskasse um Liegenschaften auf Beschwerdeführer und seine Ehefrau aufzuteilen und Beiträge separat zu verfügen