Deutsch
Der Beschwerdeführer ist in Deutschland an einer GmbH & Co. KG und zwei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), welche Liegenschaften halten, beteiligt. Diese Gesellschaften sind auf Erwerbszweck gerichtete Personengesamtheiten ohne juristische Persönlichkeit im Sinne von Art. 20 Abs. 3 AHVV. Der Beschwerdeführer hat als Selbständigerwerbender persönliche Beiträge zu entrichten.