Deutsch
Versicherter übernahm über eigene Firma regelmässig kleine VR-Mandate; daneben arbeitete er stets vollzeitig als CEO in einer Drittfirma, bis er selbst kündigte; kein Leistungsausschluss aufgrund der fortbestehenden arbeitgeberähnlichen Stellung in der eigenen Firma, obschon er einige Monate mit der Leistungsanmeldung zuwartete; geprüft unter den Aspekten einer dauerhaften oder vorübergehenden Selbständigkeit und der Vermittlungsfähigkeit (Bundesgerichtsurteile C 171/03 und 8C_344/2018)