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Kurzarbeitsentschädigung eines Unternehmens im Abschlepp- und Transportbereich. Anrechenbarer Arbeitsausfall ab 1. Juni 2021 aufgrund aktueller Aktenlage nicht glaubhaft, da Umsatzzahlen nicht aussagekräftig, hingegen hätte die Bfin zur Einreichung weiterer betrieblicher Belege zur Glaubhaftmachung der Hauptkundschaft im Gastrobereich aufgefordert werden müssen. Rückweisung.