Deutsch
Kein Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Arbeitsausfall eines Unternehmens aus der Innovationsberatung trotz konjunktureller Abkühlung nicht anrechenbar, da Wirtschaftsaussichten in relevanter Branche insgesamt als positiv bewertet wurden, erhebliche Umsatzschwankungen bei der Beschwerdeführerin bereits in den Jahren zuvor anfielen und sich zudem ein Klumpenrisiko verwirklichte.