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Anspruch auf Insolvenzentschädigung zu Recht verneint; der Antrag wurde nicht fristgerecht geltend gemacht (Art. 77 Abs. 2 AVIV in Verbindung mit Art. 53 Abs. 3 AVIG); zudem ist ein Anspruch infolge Verletzung der Schadensminderungspflicht zu verneinen.