Deutsch
Kein Erlöschen des Anspruches auf Arbeitslosenentschädigung nach Art. 20 Abs. 3 AVIG, zumal die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin keine Nachfrist nach Art. 29 Abs. 3 AVIV zum Einreichen fehlender Unterlagen angesetzt und sie auf die Verwirkungsfolgen aufmerksam gemacht hat. Rückweisung zur Anspruchsprüfung nach Ansetzung einer Nachfrist gemäss Art. 29 Abs. 3 AVIV.