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(1) Einstellung wegen fehlender persönlicher Arbeitsbemühungen in der Kontrollperiode Juni 2023 aufgehoben, da die Beschwerdeführerin am 24. Mai 2023 einen Vertrag unterzeichnete für eine vom 1. Juli bis 30. September 2023 befristete und bereits am 10. Juni 2023 angetretene und entlöhnte Vollzeitstelle. (2) Einstellung für 6 Tage wegen Verpassens eines telefonischen Beratungsgesprächs bestätigt. Keine hinreichende Entschuldigung (Handy auf lautlos bzw. unbekannte Nummern blockiert) und vorangegangenes Verhalten nicht in jeder Hinsicht pflichtgemäss, da die Beschwerdeführerin bereits einmal ein Beratungsgespräch verpasst hat, was noch unsanktioniert geblieben war.