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Anspruch auf Insolvenzentschädigung wegen grobfahrlässiger Verletzung der Schadenminderungspflicht zu Recht verneint. Über sechsmonatiges Zuwarten mit rechtlichen Schritten seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Anspruch auf 13. Monatslohn und Überstundenvergütung war noch länger ausstehend. Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. - hängig