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Kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung; arbeitgeberähnliche Stellung nach Kündigung nicht aufgegeben; Inaktivität der Gesellschaft und vorübergehende Stilllegung des Betriebs lassen arbeitgeberähnliche Stellung nicht entfallen; Rechtsprechung zu Missbrauchsrisiko während konkursamtlicher Liquidation nicht einschlägig. Bemessungszeitraum für den versicherten Verdienst beginnt bei einer gegenüber dem Eintritt des Verdienstausfalls verzögerten Anmeldung am Tag vor dem Eintritt des anrechenbaren Verdienstausfalls (Art. 37 Abs. 3 AVIV) und nicht am Tag vor dem Anspruchsbeginn. - hängig