Deutsch
Eintritt Arbeitsunfähigkeit nach zweitem MS-Schub. Bindungswirkung des IV-Entscheids und Zuständigkeit der letzten Vorsorgeeinrichtung bejaht; Anhaltspunkte für einen früheren Eintritt der Arbeitsunfähigkeit liegen vor, begründen aber keine offensichtliche Unhaltbarkeit des IV-Entscheids. - BGE 9C_100/2023