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Wird ein unbegründetes Gesuch um Corona-Erwerbsausfallsentschädigung bei der unzuständigen Sachbearbeiterin der Ausgleichskasse eingereicht, ist eine längere Bearbeitungszeit der Ausgleichskasse nicht zu beanstanden. Abweisung der Rechtsverzögerungsbeschwerde und Nichteintreten auf die übrigen Vorbringen mangels Anfechtungsobjekts und sachlicher Zuständigkeit. - BGE 9C_384/2022