Deutsch
Neuanmeldung nach vorausgegangener Verneinung eines Leistungsanspruchs. IV-Stelle ist auf das Leistungsgesuch eingetreten und hat den Rentenanspruch geprüft. Gemäss den durchgeführten Abklärungen hat sich der Gesundheitszustand nicht in dem Sinne geändert, dass nunmehr Anspruch auf eine Rente bestünde. Abweisung des Leistungsgesuchs. - BGE 9C_504/2021