Deutsch
Erheblichkeitsschwelle nicht gegeben; der ohne Umschulung zugängliche Hilfspflegerinnen-Beruf ist dem früheren Beruf als Servicefachfrau annähernd gleichwertig. Das tiefere Ausbildungsniveau ist nicht entscheidend. URV: kein Zurückkommen auf den Zwischenentscheid, da keine neuen Verhältnisse eingetreten sind.