Deutsch
Gestützt auf beweiskräftiges Administrativgutachten 60%ige Arbeitsfähigkeit in bisheriger Tätigkeit und 80%ige Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit ausgewiesen; Qualifikation durch Beschwerdegegnerin als zu 55 % im Erwerbsbereich und zu 45 % im Haushaltsbereich Tätige nicht zu beanstanden; kein Rentenanspruch bei Invaliditätsgrad von 22 %; Abweisung; Abweisung UP/URV-Gesuch mangels Bedürftigkeit