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Prozessuale Revision + Wiedererwägung. Aus den Strafakten betreffend Veruntreuung geht hervor, dass der Versicherte allenfalls nicht viel mehr zu leisten im Stande war, als er gegenüber den Gutachtern angegeben hatte, aber ein nicht deklariertes erhebliches Einkommen erzielt haben musste. IV-Grad damit nicht bestimmbar, was zu Lasten des Beschwerdeführers geht. - BGE 9C_641/2023