Deutsch
Psychiatrisches und neuropsychologisches Gutachten stellt keine beweiskräftige Entscheidgrundlage dar, der Stellungnahme des RAD fehlt eine nachvollziehbar begründete Einschätzung der Arbeitsfähigkeit, abstellen auf übrige medizinische Berichte nicht möglich, Rückweisung zu weiterer Abklärung.