Deutsch
Dem psychiatrischen Teilgutachten mangelt es vorliegend am rechtlich erforderlichen Beweiswert, da es sich weder ausreichend mit den Vorakten auseinandersetzt noch hinreichend über die Herleitung der Diagnosen und Befunde ausspricht. Rückweisung zur richtigen und vollständigen Feststellung des psychischen Sachverhalts.