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Zwischenverfügung betreffend Anordnung einer polydisziplinären Begutachtung. Die Anordnung erweist sich unter den zu prüfenden Aspekten nur teilweise als korrekt. Es fehlt ein konkreter Fragenkatalog an die Sachverständigen, anhand dessen Ergänzungsfragen durch die versicherte Person gestellt werden könnten. Teilweise Gutheissung der Beschwerde. - BGE 8C_303/2023