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Rechtsverweigerung bejaht, da die IV-Stelle trotz entsprechendem Gesuch der Versicherten keine Zwischenverfügung betr. Anordnung eines polydisziplinären Gutachtens erlassen hat. Auch unter neuem ATSG ist eine solche weiterhin vorgesehen (vgl. IV.2022.00385). Teilweise Gutheissung und Rückweisung zum Erlass einer Zwischenverfügung. Auf die übrigen Anträge wird nicht eingetreten. - BGE 9C_620/2023