Deutsch
Renten- und Umschulungsanspruch; psychiatrisches Gutachten ist beweiskräftig; Schizophrenie schränkt Arbeitsfähigkeit trotz Remission ein, hohe Rückfallgefahr; Einkommensvergleich, beide Erwerbseinkommen gestützt auf LSE ermittelt; langjährige, freiwillige Abkehr vom erlernten Beruf ist bei Valideneinkommen zu berücksichtigen; rentenausschliessender Invaliditätsgrad von 28 %; beantragte Umschulung zur Floristin ist nicht verhältnismässig bei 60%iger Arbeitsfähigkeit im erlernten Beruf als Metallbauerin und 70%iger Arbeitsfähigkeit als Floristin.