Deutsch
Kein Revisionsgrund, unverändert 50 % AUF in Erwerb und Haushalt, keine Änderung der Qualifikation, jedoch ist ab 1.1.2018 das neue Berechnungsmodell bei Teilerwerbstätigen anwendbar. Keine Überführung ins lineare Rentensystem per 1.1.2022. Gutheissung, Viertelsrente.