Deutsch
Qualifikation bestätigt (80%-Pensum im Gesundheitsfall); Rentenbeginn strittig, wesentlichen Unterbruch der Arbeitsunfähigkeit bejaht (Art. 29ter IVV); kein leidensbedingter Abzug gerechtfertigt (weiterhin bei gleichem Arbeitgeber tätig mit angepasstem Aufgabenbereich aber gleichem Stundenansatz; Tabellenlohnwerte nicht massgebend).