Deutsch
Gestützt auf das orthopädisch-neurologische Gutachten ist der Beschwerdeführer in der bisherigen Tätigkeit nicht mehr arbeitsfähig, in einer angepassten Tätigkeit besteht dagegen eine volle Arbeitsfähigkeit, ein psychisches Leiden ist nicht ausgewiesen, kein Rentenanspruch; Abweisung. - BGE 8C_552/2024