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Erstanmeldung bei multipler Sklerose, gestützt auf das beweiskräftige Gutachten ist die Beschwerdeführerin in der bisherigen sowie jeglicher angepassten Tätigkeit zu 40 % arbeitsunfähig, gemäss dem beweiskräftigen Abklärungsbericht ist sie zudem als zu 100 % im Haushalt Tätige zu qualifizieren, wobei eine Einschränkung von 15.70 % ermittelt wurde, kein Rentenanspruch; Abweisung.