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Bei erneuter Anmeldung zum Leistungsbezug bei der Invalidenversicherung zeitnah nach einem die letzte anspruchsverneinende Verfügung bestätigenden Urteil des hiesigen Gerichts ist kein veränderter Gesundheitszustand respektive Revisionsgrund ausgewiesen. Abweisung. - BGE 9C_476/2025