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Erstanmeldung im Jahr 2017. Nach Rückweisung eingeholtes polydisziplinäres Gutachten zeigt keine somatischen Einschränkungen. Verlauf der Arbeitsunfähigkeit aus psychiatrischer Sicht. Restarbeitsfähigkeit gegeben, jedoch aufgrund des Alters von 64 Jahren und 10 Monaten im massgeblichen Zeitpunkt nicht mehr verwertbar. Anspruch auf ganze Rente deshalb bejaht, Gutheissung.