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Rückforderung zu viel ausbezahlter Invalidenrenten. Einjährige Verwirkungsfrist mit Erlass Vorbescheid gewahrt. Über Meldepflichtverletzung wurde bereits rechtskräftig entschieden; kann hier nicht nochmals Prozessgegenstand sein. Abweisung der Beschwerde. Verzicht auf Erhebung Gerichtskosten. URV abgewiesen wegen Aussichtslosigkeit.