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Medizinisch-theoretische AUF nicht entscheidend, der Beschwerdeführer kann trotz Gesundheitsschaden als Geschäftsführer und Gesellschafter der eigenen GmbH ein rentenausschliessendes Einkommen erzielen. Berechnung der Vergleichseinkommen unter Einbezug der Geschäftsgewinne und unter Ausklammerung der Corona-Jahre. Keine Erwerbsunfähigkeit, Abweisung.