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Kostengutsprachegesuch für verschiedene körperkonturierende Massnahmen nach bariatrischer Behandlung mit erheblicher Gewichtsreduktion.Teilweise ist ein Anspruch auf Kostenübernahme gegeben, teilweise sind weitere Abklärungen erforderlich und für die übrigen beantragten chirurgischen Eingriffe ist der Pflichtleistungscharakter nicht nachgewiesen.