Deutsch
Der rechtskräftige Spitallistenentscheid, welcher im Verhältnis zu den Leistungserbringern als Bündel von Individualverfügungen zu qualifizieren ist, kann anlässlich einer strittigen Vergütung des kantonalen Kostenanteils an den Leistungserbringer nicht mehr auf seine Rechtmässigkeit hin überprüft werden; Abweisung.